Verkaufsanfrage für Ihre Eigentumswohnung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Was nach dem Absenden Ihrer Anfrage passiert

Eine Verkaufsanfrage ist der Anfang eines Gesprächs, nicht dessen Ergebnis. Wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen möchten, schicken Sie uns über das Formular die Kerndaten Ihrer Wohnung. Wir sehen sie durch und melden uns telefonisch, um die Punkte zu klären, die aus keinem Formular hervorgehen: den tatsächlichen Zustand, die Lage im Haus, Ihren zeitlichen Rahmen. Erst danach folgt ein Termin in der Wohnung selbst — eine belastbare Einschätzung entsteht nicht am Schreibtisch.

Aus Besichtigung, Unterlagen und den Verkäufen, die im Rhein-Erft-Kreis und im angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis tatsächlich zustande gekommen sind, wird dann eine Preisspanne, über die wir mit Ihnen sprechen. Wie lange der Verkauf danach dauert, hängt vom Objekt ab; bei Eigentumswohnungen liegen zwischen Vermarktungsstart und notarieller Beurkundung erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate. Anfragen erreichen uns aus Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung ebenso wie aus Hürth, Frechen, Alfter oder Erftstadt.

Diese Angaben bringen die Einschätzung am weitesten

Je genauer das Formular ausgefüllt ist, desto weniger muss im Gespräch nachgefragt werden. Am meisten tragen Adresse und Stockwerk, die Wohnfläche, das Baujahr, der Zustand von Bad, Fenstern und Heizung sowie die Frage, ob ein Stellplatz oder eine Garage zur Einheit gehört. Wichtig ist außerdem, ob die Wohnung frei wird oder vermietet bleibt: Eine vermietete Wohnung spricht einen anderen Kreis von Interessenten an als eine bezugsfreie, und das verschiebt auch den Preis.

Eine Angabe kommt erfahrungsgemäß nicht aus dem Kopf — die Höhe des monatlichen Hausgelds und der Anteil, der davon in die Erhaltungsrücklage fließt. Beides steht im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung, und die liegen beim Verwalter Ihrer Eigentümergemeinschaft: Eine WEG-Verwaltung führen wir selbst nicht, wir sind nur Makler. Wir sagen Ihnen, was Sie dort anfordern sollten, und holen die Papiere mit Ihrer Vollmacht ein. Welche Dokumente insgesamt zusammenkommen, steht bei den Unterlagen für den Wohnungsverkauf; wie aus den Angaben eine Zahl wird, erklären wir bei der Bewertung einer Eigentumswohnung.

Eine Anfrage bindet Sie zu nichts

Mit dem Absenden des Formulars entsteht kein Maklervertrag. Sie legen sich weder auf einen Preis noch auf einen Zeitpunkt fest, und Sie können das Gespräch nach der Einschätzung beenden. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Sie ihn unterschreiben — was dann zu unseren Aufgaben gehört, lesen Sie unter Verkauf mit Makler. Auch eine Provision fällt erst später an, nämlich mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags; die Einzelheiten stehen bei der Maklerprovision für Eigentumswohnungen. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

Objektart Schritt 1 / 9

Was möchten Sie verkaufen?

Wo liegt Ihre Immobilie?

Eckdaten zu Ihrer Wohnung

Balkon oder Terrasse vorhanden?
Aufzug vorhanden?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Eckdaten zu Ihrem Haus

Garage oder Stellplatz vorhanden?

Eckdaten zu Ihrem Mehrfamilienhaus

Eckdaten zu Ihrem Grundstück

Haben Sie eine Preisvorstellung?

Weitere Angaben zur Immobilie

Ihre Kontaktdaten

Noch ein letzter Schritt – wie erreichen wir Sie?

Wie können wir Sie am besten erreichen?

Vielen Dank!

Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Häufige Fragen zur Verkaufsanfrage für eine Eigentumswohnung

Welche Unterlagen sollte ich für die Verkaufsanfrage zu meiner Eigentumswohnung bereithalten?

Für die Anfrage selbst genügen die Eckdaten. Sobald es konkreter wird, kommen die Papiere dazu, die jeder Kaufinteressent und jede finanzierende Bank sehen will: ein aktueller Grundbuchauszug, die Teilungserklärung samt Beschlusssammlung — also der Sammlung aller Beschlüsse, die die Eigentümerversammlung gefasst hat —, der laufende Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung. Aus diesen Papieren lesen Erwerber ab, wie hoch das Hausgeld ist, wie gut die Erhaltungsrücklage gefüllt ist und was am Gemeinschaftseigentum ansteht.

Dazu kommt ein gültiger Energieausweis, den das Gesetz spätestens zur ersten Besichtigung verlangt. Wirtschaftsplan, Abrechnung und Beschlusssammlung liegen beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft; wir sagen Ihnen, was davon fehlt, und fordern es mit Ihrer Vollmacht dort an. Je vollständiger die Sammlung zum Vermarktungsstart ist, desto weniger Rückfragen kosten später Zeit vor der notariellen Beurkundung.

Wann fällt beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Maklerprovision an?

Die Provision wird mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, nicht vorher — weder mit der Anfrage noch mit der Besichtigung oder der Einschätzung. Sie beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie beim Verkauf an private Käufer hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart.

Was im Einzelnen dafür übernommen wird — Unterlagenbeschaffung, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und die Vorbereitung des Notartermins —, halten wir vor dem Start schriftlich fest, damit Umfang und Kosten von Anfang an nachlesbar sind. Ändert sich am Auftrag etwas, wird die Änderung ebenfalls schriftlich vereinbart.

Wie entsteht aus meinen Angaben eine erste Preiseinschätzung?

Grundlage sind Kaufpreise, die tatsächlich beurkundet wurden. Die Gutachterausschüsse der Kreise führen darüber eine amtliche Sammlung, und aus ihr lässt sich ablesen, was für vergleichbare Wohnungen in vergleichbarer Lage wirklich gezahlt worden ist — nicht, was anderswo gefordert wurde. Diese Vergleichswerte werden mit den Eigenschaften Ihrer Einheit abgeglichen: Zustand, Baujahr, Stockwerk, Aufzug, Grundriss, Ausrichtung und der Zuschnitt der Wohnfläche.

Dazu treten die Punkte, die nur bei Eigentumswohnungen eine Rolle spielen: der Stand der Erhaltungsrücklage, beschlossene Sanierungen am Gemeinschaftseigentum und die Frage, ob die Wohnung vermietet ist. Das Ergebnis ist eine begründete Spanne, keine Zusage — der Preis entsteht am Ende in der Verhandlung. Welche anerkannten Bewertungsverfahren dahinterstehen und wann welches davon passt, erklären wir auf der Seite zur Wohnungsbewertung.

Was passiert nach dem Absenden der Verkaufsanfrage?

Zuerst meldet sich ein Berater telefonisch, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. In diesem Gespräch klären wir Baujahr, Modernisierungsstand und Ihren Zeitplan und verabreden einen Termin in der Wohnung. Dieser Termin ist unverzichtbar, weil sich Zuschnitt, Lichtverhältnisse und Zustand aus Formularangaben nicht ablesen lassen.

Danach werten wir die Angaben aus, besprechen die Preisspanne mit Ihnen und erstellen — wenn Sie den Verkauf angehen wollen — ein Exposé mit aufbereiteten Grundrissen und Fotos. Parallel gleichen wir Ihre Wohnung mit den Suchprofilen ab, die uns bereits vorliegen. Bis zur Beurkundung vergehen bei Eigentumswohnungen erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate; über jeden Zwischenschritt halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wozu wird die Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung gebraucht?

Die Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde, mit der ein Gebäude überhaupt erst in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Sie regelt die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und legt fest, welcher Miteigentumsanteil am Grundstück und am Gesamtgebäude zu Ihrer Einheit gehört. Dieser Anteil bestimmt unter anderem, wie sich Ihr Hausgeld berechnet und wie viel Stimmgewicht die Wohnung in der Eigentümerversammlung hat.

Ebenso wichtig sind die Sondernutzungsrechte: Ob ein Stellplatz, ein Kellerraum, ein Balkon oder ein Gartenanteil fest zur Wohnung gehört oder nur geduldet genutzt wird, steht hier — und nicht im Grundbuch allein. Kaufinteressenten und deren Banken prüfen genau diese Stellen, weshalb wir die Urkunde vor dem Vermarktungsstart durchgehen und offene Punkte mit Ihnen klären, statt sie im Notartermin auftauchen zu lassen.

Warum fragen Käufer nach den Protokollen der Eigentümerversammlung?

Die Protokolle zeigen, wie die Gemeinschaft wirtschaftet. Aus den Niederschriften der vergangenen Jahre wird erkennbar, welche Arbeiten an Dach, Fassade, Aufzug oder Heizung bereits beschlossen sind, wie die Erhaltungsrücklage ausgestattet ist und ob eine Sonderumlage im Raum steht. Ein Erwerber, der das vorher weiß, wird nach dem Grundbucheintrag nicht von einer Nachzahlung überrascht.

Genau deshalb verlangen auch finanzierende Kreditinstitute die Protokolle, bevor sie ein Darlehen zusagen. Wir bereiten sie zusammen mit den übrigen Unterlagen geordnet auf, sodass Interessenten und Banken nicht nachfordern müssen. Offene Fragen zur Hausordnung oder zu geplanten Maßnahmen lassen sich auf diesem Weg vor dem Notartermin ausräumen.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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