Vermietungsservice und Mietverwaltung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Was wir für Vermieter übernehmen — und was bei Ihnen bleibt
Wer eine oder mehrere Wohnungen vermietet, hat mehr zu tun, als es von außen aussieht: die richtigen Mieter auswählen, das Objekt technisch in Ordnung halten, abrechnen, mahnen — und dabei die rechtlichen Vorgaben im Blick behalten. Das ist die technische und die kaufmännische Seite der Mietverwaltung, und wer im Rhein-Erft- oder Rhein-Sieg-Kreis mehrere Einheiten hält, merkt schnell, dass sie sich nicht nebenbei erledigen lässt.
Deswegen ist es für Vermieter einer einzelnen Wohnung ebenso wie für Eigentümer ganzer Mietshäuser sinnvoll, sich bei der Vermietung Unterstützung von einem erfahrenen Makler zu holen.
Unser Vermietungsservice ist modular aufgebaut: Sie können uns einzelne Aufgaben rund um die Immobilienvermietung übertragen oder die laufende Mietverwaltung im Ganzen. Welche Aufgaben das konkret sind, wird vorher zwischen Ihnen und uns festgelegt und in einem entsprechenden Vertrag festgehalten. So ist es möglich, dass wir für Sie auf die Suche nach neuen Mietern gehen und rechtzeitig Leerstände verhindern — ebenso gut kann der Vertrag diesen Punkt aussparen, etwa weil Sie sich lieber selbst auf die Suche nach geeigneten Mietern begeben möchten.
Eigentümer bleiben Sie dabei in jedem Fall. Über Miethöhe, Investitionen und Dienstleister entscheiden Sie, und Lasten wie die Grundsteuer und die Verkehrssicherungspflicht am Haus bleiben bei Ihnen. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab, nicht die Verantwortung: Was entschieden werden muss, legen wir Ihnen vor — Sie organisieren es nur nicht mehr selbst.
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Auf Wunsch fungieren wir auch als Ansprechpartner für die Mieter, falls einmal etwas kaputtgegangen sein sollte. Denn ist man handwerklich nicht so begabt oder kann man sich aus anderen Gründen nicht um die Reparatur kümmern, ist es ratsam, entsprechendes Fachpersonal zu beauftragen und die Arbeiten von diesem durchführen zu lassen.
Das sind zwar nicht wir als Immobilienmakler. Doch wir können Ihnen trotzdem weiterhelfen, damit Sie bei der Vermietung so wenig Stress wie möglich haben: Wir übernehmen für Sie das Einholen von Angeboten, das Vergleichen dieser und das Beauftragen der Handwerker. So müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern, wenn zum Beispiel der Aufzug in Ihrem Haus nicht mehr funktioniert: Wir holen die Angebote der Betriebe aus dem Umland ein, stimmen den Termin mit Ihren Mietern ab und melden uns bei Ihnen, sobald eine Entscheidung ansteht. Auch für andere Maßnahmen, die Sie in Ihrem Mietshaus oder in den entsprechenden Wohnungen durchführen lassen möchten, holen wir entsprechende Angebote für Sie ein.
Wer eine oder mehrere Immobilie/n vermietet, sollte aber auch im Blick behalten, dass er Nebenkostenabrechnungen erstellen muss, die dem Mieter pünktlich zugehen sollten. Dabei müssen Sie die gesetzliche Abrechnungsfrist nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes beachten. Denn ansonsten kann es sein, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben. Damit Ihnen das nicht passiert, übernehmen wir gerne die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Sie.
Außerdem kontrollieren wir auf Wunsch auch, ob Ihre Mieter die Miete pünktlich zahlen, und schicken Mahnungen an sie, falls das nicht der Fall sein sollte. Immer behalten wir dabei auch Rechtliches für Sie im Blick.
Wer einziehen soll, entscheidet über die nächsten Jahre — deshalb endet unsere Arbeit nicht beim Inserat. Wir schreiben das Objekt aus, führen die Besichtigungen, holen Selbstauskunft, Einkommensnachweise und eine aktuelle Bonitätsauskunft ein und prüfen sie, bevor wir Ihnen jemanden vorschlagen. Geprüft wird dabei, was etwas über die Zahlungsfähigkeit aussagt: Bonität, berufliche Stabilität, Mietschuldenfreiheit und die Haushaltsgröße im Verhältnis zur Wohnung. Nach Alter, Herkunft oder Familienstand fragen wir nicht — das sind keine zulässigen Auswahlkriterien.
Bei der Übergabe sind wir dabei und halten den Zustand samt Zählerständen im Protokoll fest — das ist der Beleg, auf den es beim Auszug ankommt. Dasselbe gilt beim Mieterwechsel: Wir nehmen die Wohnung ab, dokumentieren, was zu tun ist, und geben sie an den Nachmieter weiter. Wie wir dabei vorgehen, steht ausführlich auf der Seite zum Mieterfinder.
Wo unsere Arbeit endet: die WEG-Verwaltung gehört nicht dazu
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalten wir nicht, und wir bieten das auch nicht an — weder als WEG-Verwaltung noch als Sondereigentumsverwaltung. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung und das Gemeinschaftseigentum liegen bei einem eigens bestellten WEG-Verwalter, den die Miteigentümer gemeinsam beauftragen. Unsere Mietverwaltung setzt eine Ebene darunter an: bei Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem eigenen Haus und bei allem, was zwischen Ihnen und Ihren Mietern passiert.
Beides schließt sich nicht aus, im Gegenteil. Gehört Ihre vermietete Eigentumswohnung zu einer Gemeinschaft im Rhein-Erft- oder Rhein-Sieg-Kreis, kümmert sich der WEG-Verwalter um das Haus und wir uns um Ihre Einheit — von der Mietersuche über den Mietvertrag bis zur Abrechnung gegenüber dem Mieter.
Was wir technisch und kaufmännisch übernehmen
Technische Verwaltung Ihres Mietobjekts
- Einholen und Vergleichen von Angeboten zu verschiedenen Leistungen
- Beauftragen von Handwerkern
- Beauftragen von Sanierungsmaßnahmen
- Terminabstimmung mit Ihren Mietern, u. v. m.
Kaufmännische Verwaltung Ihres Mietverhältnisses
- Erstellung der Nebenkostenabrechnungen
- Kontrolle des Mietzins-Eingangs und Mahnwesen
- Mietersuche, Bonitätsprüfung und Übergabeprotokolle
- Korrespondenz mit Ihren Mietern, u. v. m.
Vermieten im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis: kurze Wege, klare Zuständigkeit
Wer eine oder mehrere Immobilie/n vermietet, sollte über ein entsprechendes Know-how verfügen, damit dabei nichts schiefgeht und kein rechtlicher Ärger droht. Vieles davon ist Routine — aber Routine, die Zeit kostet und sich nicht aufschieben lässt: Die Abrechnungsfrist läuft, der Handwerker braucht eine Entscheidung, und nach einem Auszug soll die Wohnung nicht monatelang leer stehen.
Überlassen Sie die Mietverwaltung deswegen gerne uns als erfahrenem Immobilienmakler — für Wohnungen und Häuser in Bornheim, Brühl, Wesseling und im übrigen Umland zwischen Köln und Bonn.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit uns. Gerne besprechen wir dabei auch, welche Leistungen im Rahmen der Mietverwaltung für Ihr Objekt sinnvoll sind — und welche Sie sich sparen können.
Falls Sie umgezogen sind und das Mietmanagement deswegen aus der Ferne abgeben möchten, ist selbstverständlich auch ein Telefontermin möglich. Vor Ort im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis sind dann wir.
Im Großraum Köln/Bonn ist der Mietmarkt eng, und das verschiebt den Aufwand: Auf ein gut gemachtes Inserat melden sich viele Interessenten, von denen am Ende die wenigsten in Frage kommen. Die eigentliche Arbeit steckt deshalb nicht im Schalten der Anzeige, sondern im Sortieren — und darin, die Unterlagen so zu prüfen, dass die Miete auch in zwei Jahren noch pünktlich kommt. Wie der Weg dahin bei den einzelnen Objektarten aussieht, lesen Sie unter Wohnung vermieten und Haus vermieten; die Übersicht über alle Leistungen für Eigentümer finden Sie unter Vermieten.
Häufige Fragen zur Mietverwaltung für Vermieter
Welche Leistungen bietet WAV im Mietmanagement?
Der Vermietungsservice besteht aus vier Bausteinen:
- Technische Verwaltung Ihres Mietobjekts (Angebote, Handwerker, Sanierung)
- Kaufmännische Verwaltung Ihres Mietverhältnisses (Nebenkosten, Mahnwesen)
- Mietersuche und Mieterauswahl samt Bonitätsprüfung
- Übergaben und Protokolle bei Ein- und Auszug
Modular kombinierbar — Sie wählen, was Sie auslagern möchten. Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft gehört nicht dazu; dafür brauchen Sie einen WEG-Verwalter.
Was kostet die Mietverwaltung?
Die Konditionen richten sich nach Umfang und Objekt:
- Mietersuche: einmalige, erfolgsabhängige Provision — bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip, gezahlt wird also von der Seite, die den Makler beauftragt hat
- Laufende Mietverwaltung: überschaubare monatliche Pauschale pro Wohneinheit
- Sondermaßnahmen: nach Aufwand
Bei mehreren Wohnungen sind Mengenrabatte möglich. Ihr individuelles Angebot besprechen wir gerne persönlich.
Wann lohnt sich Mietverwaltung?
Empfehlenswert bei:
- Mehreren Wohneinheiten (ab etwa drei)
- Wohnort entfernt vom Mietobjekt
- Beruflich stark eingespannt
- Zeitlich begrenzte Vermietung
- Mietmanagement zu komplex
Bei einer einzelnen Wohnung in der Nachbarschaft ist Eigenverwaltung oft sinnvoller — das sagen wir Ihnen auch, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
Diese Pflichten bleiben bei Ihnen als Eigentümer, auch wenn Sie die Mietverwaltung abgeben:
- Vertragsgemäße Wohnung bereitstellen
- Reparaturen am Eigentum
- Jährliche Nebenkostenabrechnung fristgerecht
- Verkehrssicherungspflicht im und am Haus
- Grundsteuer und die übrigen Eigentümerlasten
- Mietpreisbremse einhalten, wo sie gilt
- Datenschutz bei Mieterdaten
Vieles davon erledigen wir in Ihrem Auftrag — verantwortlich bleiben Sie.
Wie wähle ich Mieter aus?
Aussagekräftig und zulässig ist alles, was etwas über die Zahlungsfähigkeit sagt:
- Aktuelle Bonitätsauskunft (zum Beispiel Schufa)
- Aktuelle Gehaltsnachweise prüfen
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
- Haushaltsgröße im Verhältnis zur Wohnungsgröße
- Persönliches Gespräch
Nicht zulässig sind dagegen Auswahlkriterien wie Alter, Herkunft oder Familienstand. Über die Frage, ob die Miete dauerhaft pünktlich ankommt, sagen sie ohnehin nichts aus.
Verwalten Sie auch meine Eigentümergemeinschaft?
Nein. Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft — Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung — leisten wir nicht. Dafür bestellen die Miteigentümer einen eigenen WEG-Verwalter.
Unsere Arbeit beginnt eine Ebene darunter: bei Ihrer Wohnung und Ihrem Mietverhältnis. Mietersuche, Bonitätsprüfung, Übergabeprotokoll, Nebenkostenabrechnung und Mahnwesen übernehmen wir — unabhängig davon, wer das Gemeinschaftseigentum verwaltet.
Beides lässt sich gut nebeneinander betreiben: Der WEG-Verwalter kümmert sich um das Haus, wir uns um Ihre Einheit.
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