Maklerprovision beim Wohnungsverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Wer zahlt welchen Anteil, und wann der Anspruch überhaupt entsteht

Wer eine Eigentumswohnung an einen privaten Käufer veräußert, teilt sich die Maklerprovision mit ihm. Sie beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Gerechnet wird auf den Kaufpreis, der im Notarvertrag steht, und der Anspruch entsteht erst mit der Beurkundung. Für Eigentümer im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis heißt das: Vor dem Notartermin fließt kein Geld, auch nicht für Fotos, Inserate oder Behördengänge. Welche Schritte davor liegen, lesen Sie auf der Übersicht zum Wohnungsverkauf.

Drei zulässige Wege, die Provision zu verteilen

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vergütung vertraglich zu regeln. Diese drei kommen in der Praxis vor:

  1. Zwei getrennte Verträge: Wir schließen sowohl mit dem Eigentümer als auch mit dem Kaufinteressenten einen Vermittlungsvertrag. Beide zahlen je zur Hälfte.
  2. Der Verkäufer geht in Vorleistung: Sie beauftragen uns allein und tragen die Provision zunächst vollständig. Im notariellen Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, seinen Anteil zu erstatten. Mehr als die Hälfte darf dabei nicht auf ihn übergehen — Ihr eigener Anteil bleibt mindestens gleich hoch.
  3. Freiwillige Alleinübernahme: Eine Seite entscheidet sich aus eigenem Antrieb, die gesamte Provision zu tragen. Zulässig ist das nur zulasten des Verkäufers, nie zulasten des Käufers.

Ohne Textform kein Provisionsanspruch

Ein Maklervertrag über eine Eigentumswohnung ist nur wirksam, wenn er in Textform vorliegt — er muss also lesbar festgehalten sein, etwa als unterschriebenes Dokument oder als E-Mail. Ein Gespräch am Telefon oder ein Handschlag bei der Besichtigung begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn beide Seiten sich einig waren. Diese Vorgabe schützt Sie: Was vereinbart ist, steht schwarz auf weiß und lässt sich später nachlesen.

Wofür das Honorar beim Verkauf einer Eigentumswohnung aufkommt

Die Provision ist an Leistungen gebunden, die vor dem Notartermin erbracht werden. Beim Wohnungseigentum betrifft das vor allem Unterlagen und Prüfungen, die ein Privatverkäufer selten vollständig zusammenbekommt:

  • Sichtung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplänen und Energieausweis.
  • Einwertung anhand tatsächlich erzielter Verkaufspreise vergleichbarer Wohnungen aus der Umgebung.
  • Gezielte Ansprache vorgemerkter, bonitätsgeprüfter Suchkunden aus dem Großraum Köln/Bonn.
  • Aufbereitung der Verkaufsunterlagen und Vorbereitung des Termins beim Notar.
  • Durchführung der Besichtigungen und Führung der Preisverhandlung.

Das gesamte Vermarktungsrisiko liegt damit bei uns, und zwar über die volle Dauer: Bei einer Eigentumswohnung dauert der Verkauf im Regelfall zwei bis vier Monate. Kommt in dieser Zeit kein Kaufvertrag zustande, bleiben die Kosten bei uns. Wie sich ein Verkauf mit Makler von einem Verkauf in Eigenregie unterscheidet, haben wir unter Wohnung mit Makler verkaufen gegenübergestellt. Auch bei besonderen Ausgangslagen, etwa bei einer Erbschaftsimmobilie, ändert sich an dieser Abrechnung nichts.

Was der Verwalter beisteuert und was nicht bei uns liegt

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung brauchen Sie Papiere, die nicht Ihnen gehören, sondern der Eigentümergemeinschaft: Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Angaben zur Instandhaltungsrücklage. Steht in der Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung, kommt die Zustimmung zum Verkauf hinzu. Diese Zustimmung erteilt der Verwalter Ihrer Gemeinschaft — wir können sie nicht ausstellen, denn eine WEG- oder Hausverwaltung führen wir nicht. Was in unserer Provision steckt, ist die Arbeit davor und daneben: Wir fordern die Unterlagen an, halten beim Verwalter nach und stimmen die Fristen so ab, dass die Zustimmung vorliegt, bevor der Notartermin steht. Welche Dokumente Sie im Einzelnen zusammentragen müssen, listet die Seite Unterlagen für den Wohnungsverkauf auf.

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Fragen zur Abrechnung klären wir im persönlichen Gespräch — an einem unserer drei Standorte zwischen Köln und Bonn oder bei Ihnen vor Ort. Eine erste Einschätzung zum Wert Ihrer Eigentumswohnung ist dabei unverbindlich und kostet nichts.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf?

Die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer für Verkäufer und Käufer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Grundlage der Berechnung ist der Kaufpreis, der im notariellen Vertrag festgehalten wird — nicht der ursprüngliche Angebotspreis und nicht ein Schätzwert.

Ein Anspruch entsteht erst, wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Vorher fallen weder Gebühren noch Auslagenersatz an. Wertermittlung, Fotos, Exposé und Inserate finanzieren wir vor. Kommt es nicht zur Beurkundung, bleiben diese Kosten bei uns, und für Sie als Eigentümer entsteht keine Zahlungspflicht. Was genau vereinbart ist, steht im Maklervertrag und wird vor dem Vermarktungsstart besprochen.

Wann wird die Provision beim Verkauf einer Eigentumswohnung fällig?

Fällig wird sie mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Bis dahin arbeiten wir auf eigene Rechnung: Organisation, Unterlagen, Werbung und Verhandlung laufen, ohne dass der Verkäufer etwas vorstreckt. Der Zahlungsanspruch entsteht im Moment der Unterschrift beim Notar, nicht früher.

Nach der Beurkundung erhalten Verkäufer und Käufer je eine Abrechnung mit einer angemessenen Zahlungsfrist. Brechen die Verhandlungen ab oder einigt man sich nicht, entstehen dem Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen. Auch bereits erbrachte Vorleistungen — Einwertung, Grundrissaufbereitung, Beschaffung der Unterlagen aus der Eigentümergemeinschaft, sämtliche Besichtigungen — bleiben in diesem Fall kostenfrei.

Welche Leistungen deckt die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf ab?

Sie deckt den gesamten Weg von der Einwertung bis zur Schlüsselübergabe ab. Dazu gehören die Preisfindung, die Beschaffung des Energieausweises, das Zusammentragen und Prüfen der Unterlagen aus der Eigentümergemeinschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Vor jedem Kaufangebot prüfen wir außerdem, ob die Finanzierung des Interessenten belastbar ist.

Dazu kommt die Verhandlungsführung: Wer selbst verkauft, verhandelt über das eigene Zuhause und über den eigenen Preis — das fällt vielen schwer. Wir führen diese Gespräche sachlich und ergebnisorientiert. Eigentümer sparen Zeit, vermeiden Fehler mit Haftungsfolgen und bekommen eine geordnete Abwicklung bis zum Eigentumsübergang. Gesonderte Pauschalen für einzelne dieser Leistungen berechnen wir nicht.

Lässt sich die Aufteilung der Provision vertraglich anders regeln?

Nur in engen Grenzen. Der Verkäufer muss mindestens denselben Anteil tragen wie der Käufer. Er darf freiwillig die gesamte Provision übernehmen; der umgekehrte Weg — den größeren Teil auf den Käufer abzuwälzen — ist gesetzlich ausgeschlossen. Über die zulässigen Gestaltungen sprechen wir, bevor ein Maklervertrag unterschrieben wird.

In der täglichen Praxis hat sich der gleich hohe Anteil auf beiden Seiten als Standard durchgesetzt. Er hält uns in einer neutralen Position zwischen Verkäufer und Käufer, was den Verhandlungen guttut. Welche Variante Sie wählen, wird ausdrücklich im Maklervertrag festgehalten und nicht nachträglich verändert.

Warum lohnt sich ein Makler beim Verkauf einer Eigentumswohnung?

Weil beim Wohnungseigentum mehr Papier im Spiel ist als beim Haus: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Sondernutzungsrechte, Beschlusssammlung, Wirtschaftspläne. Fehlt etwas im Exposé oder bleibt ein Beschluss der Eigentümerversammlung unklar, kann der Käufer später Ansprüche daraus ableiten. Wir sichten diese Unterlagen vor dem Vermarktungsstart und leiten daraus einen belastbaren Angebotspreis ab.

Dazu kommt die Entlastung im Alltag: Besichtigungen koordinieren, Rückfragen beantworten, Verhandlungen führen, die Zahlungsfähigkeit der Interessenten prüfen. Die Provision zahlt sich über eine rechtssichere Abwicklung ohne teure Fehleinschätzungen aus. Den Kaufvertragsentwurf stimmen wir mit dem Notariat ab und begleiten Sie bis zur Übergabe.

Welche Kosten entstehen, wenn die Eigentumswohnung nicht verkauft wird?

Keine. Bleibt der Verkauf aus, verbleiben sämtliche bis dahin angefallenen Vermarktungskosten bei uns. Wir arbeiten rein erfolgsbasiert: Ein Vergütungsanspruch entsteht ausschließlich bei einem wirksam beurkundeten Kaufvertrag. Pauschalen für Inserate auf Immobilienportalen, Objektfotos, Grundrisse oder Behördengänge stellen wir grundsätzlich nicht in Rechnung.

Eigentümer tragen während der gesamten Vermarktung also kein eigenes finanzielles Risiko. Ändert sich Ihre Verkaufsabsicht oder verschiebt sich das Vorhaben aus persönlichen Gründen, entstehen keine nachträglichen Gebühren und keine Erstattungsansprüche für bereits erbrachte Vorleistungen. Einwertung und Unterlagenbeschaffung decken wir aus eigenen Mitteln.

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