Empfehlungsprämie für den Wohnungsverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Was Ihr Hinweis wert ist — und wann wir ihn vergüten
Manchmal weiß die Nachbarschaft früher als jeder Makler, dass eine Eigentumswohnung bald den Besitzer wechselt. Wenn Sie so etwas im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis oder sonst irgendwo zwischen Köln und Bonn mitbekommen, geben Sie uns den Hinweis — und erhalten dafür eine Empfehlungsprämie. Mehr als die Adresse und einen Ansprechpartner brauchen wir dafür nicht; alles Weitere übernehmen wir. Ausgezahlt wird die Prämie, sobald aus Ihrem Tipp ein notariell beurkundeter Kaufvertrag geworden ist. Was danach auf die Eigentümerseite zukommt, beschreiben wir ausführlich auf der Seite zum Verkauf einer Eigentumswohnung.
Woran Sie merken, dass eine Wohnung bald zum Verkauf steht
- Die Wohnung steht über längere Zeit leer, die Rollläden bleiben dauerhaft unten.
- Fachleute nehmen Aufmaß oder gehen mit Unterlagen durch eine bislang ungenutzte Einheit.
- Der Briefkasten quillt über, weil niemand die Post regelmäßig entnimmt.
- Aushänge im Treppenhaus oder Mitteilungen der Verwaltung deuten auf einen Eigentümerwechsel hin.
Voraussetzungen für die Empfehlungsprämie
- Die Eigentumswohnung ist in unserer Kartei bislang nicht erfasst.
- Die Eigentümerseite hat noch keine Anzeige auf Portalen oder in Zeitungen geschaltet.
- Das Objekt gehört weder Ihnen noch Ihrem Ehe- beziehungsweise Lebenspartner.
Nach Ihrer Nachricht prüfen wir die Angaben und bestätigen Ihnen schriftlich, dass Ihr Hinweis bei uns registriert ist. Danach treten wir diskret an die Eigentümerseite heran und gleichen die Wohnung mit den vorgemerkten Suchprofilen in unserem Käuferfinder ab. Kommt ein Verkauf zustande, tragen beide Seiten die Provision: Dass sie beim Verkauf an Verbraucher hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart und beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Was darin enthalten ist, steht auf der Seite zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf. Nach der Beurkundung und dem Zahlungseingang überweisen wir Ihre Empfehlungsprämie.
Haben Sie einen konkreten Immobilienhinweis?
Objektart Schritt 1 / 5
Um welche Immobilie handelt es sich?
Wo liegt die Immobilie?
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller können wir den Eigentümer kontaktieren.
Um welchen Haustyp handelt es sich?
Was wissen Sie über die Immobilie?
Ihre Kontaktdaten
Für die Tippprämie benötigen wir Ihre Daten.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Wer kann eine Empfehlungsprämie für einen Wohnungsverkauf erhalten?
Jede voll geschäftsfähige Privatperson kann einen Hinweis geben und dafür eine Empfehlungsprämie erhalten. Ausgeschlossen sind nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Wohnung selbst sowie deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner — ein Eigenverkauf ist keine Empfehlung.
Nach der Übermittlung Ihrer Kontaktdaten und der Adresse prüfen wir, ob die Wohnung bei uns bereits bekannt ist oder schon öffentlich angeboten wird. Ist der Hinweis neu, bestätigen wir Ihnen die Registrierung schriftlich, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben.
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und die Provision bei uns eingegangen ist, überweisen wir Ihnen die Prämie auf Ihr Konto.
Welche Voraussetzungen gelten für die Auszahlung der Empfehlungsprämie?
Für die Auszahlung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Wohnung darf uns noch nicht bekannt sein, sie darf nicht bereits öffentlich inseriert sein, und Sie dürfen nicht selbst Eigentümer oder Miteigentümer sein. Wir prüfen das direkt nach Eingang Ihrer Angaben und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Liegen alle drei Punkte vor, nehmen wir Kontakt zur Eigentümerseite auf und vereinbaren bei Interesse einen Alleinauftrag. Ihr Anspruch auf die Prämie entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags — nicht schon mit dem Hinweis und nicht mit der Besichtigung.
Die Provision selbst wird beim Verkauf an Verbraucher hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferseite geteilt; bei uns beträgt sie jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Ist dieser Betrag vollständig bei uns eingegangen, leiten wir Ihre Prämie unverzüglich weiter.
Wann wird die Empfehlungsprämie nach dem Wohnungsverkauf ausgezahlt?
Die Prämie wird ausgezahlt, sobald die Vermittlungsprovision vollständig bei uns eingegangen ist. Voraussetzung dafür ist ein rechtswirksam beurkundeter Kaufvertrag über genau die Wohnung, die Sie uns benannt haben.
Wie lange das dauert, hängt vom Verlauf der Vermarktung ab. Der Verkauf einer Eigentumswohnung nimmt in der Regel zwei bis vier Monate in Anspruch, dazu kommt die Zeit bis zur Beurkundung und bis zum Zahlungseingang. Eine feste Frist können wir deshalb nicht zusagen — wohl aber, dass wir nicht warten, sobald das Geld da ist.
Haben Käufer- und Verkäuferseite ihren jeweiligen Anteil beglichen, schreiben wir Ihnen den Betrag ohne Verzögerung gut. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Abrechnung für Ihre Unterlagen.
Darf ich eine Wohnung aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis empfehlen?
Hinweise auf Wohnungen von Verwandten, Freunden oder Bekannten sind ausdrücklich prämienberechtigt, solange Sie selbst nicht im Grundbuch stehen und nicht in Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer leben. Tipps aus dem erweiterten Familienkreis nehmen wir gerne entgegen.
Für die Eigentümerseite ändert sich durch Ihren Hinweis nichts am Ablauf: Wir bewerten die Wohnung, stimmen den Angebotspreis ab und übernehmen die Vermarktung wie bei jedem anderen Auftrag. Ob überhaupt verkauft wird, entscheidet allein die Eigentümerseite.
Bevor Sie uns die Kontaktdaten übermitteln, empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit Ihren Angehörigen. Eine vorherige Information sorgt dafür, dass unser Anruf willkommen ist statt überraschend.
Was passiert, wenn für die Wohnung schon ein anderer Makler beauftragt ist?
Liegt für die Wohnung bereits ein Alleinauftrag bei einem anderen Maklerbüro, können wir Ihren Hinweis nicht mehr als prämienfähigen Ersteingang werten. Wir prüfen bei jedem Hinweis, ob eine vertragliche Bindung an Dritte besteht.
Wird die Wohnung bisher nur privat angeboten oder läuft eine bestehende Maklervereinbarung in Kürze aus, ist eine Übernahme der Vermarktung nach Einzelfallprüfung möglich. Entscheidend bleibt, dass der Erstkontakt, aus dem die Vermittlung entsteht, auf Ihren Hinweis zurückgeht.
Über den Status Ihres Hinweises informieren wir Sie kurzfristig. Lässt sich ein Tipp nicht verwerten, behandeln wir Ihre Angaben trotzdem vertraulich und geben sie nicht weiter.
Welche Angaben brauchen wir, um Ihren Hinweis zu prüfen?
Für die Prüfung genügen zunächst die Anschrift der Wohnung und ein Ansprechpartner auf Eigentümerseite mit Kontaktdaten. Damit lässt sich feststellen, ob das Objekt bei uns schon erfasst ist oder bereits angeboten wird.
Unterlagen wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung oder den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis fordern wir später direkt bei der Eigentümerseite an. Sie müssen sich als Hinweisgeber nicht um Dokumente kümmern.
Für die Übermittlung nutzen Sie das Formular auf dieser Seite oder rufen einfach in einem unserer Büros an. Den Eingang bestätigen wir Ihnen und halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.