Checkliste Hauskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Schritt für Schritt zum eigenen Haus

Ein Hauskauf besteht aus vielen Einzelschritten, und die wenigsten laufen sauber nacheinander ab: Während die Bank noch Unterlagen prüft, steht oft schon der zweite Besichtigungstermin an. Diese Checkliste ordnet den Ablauf in fünf Phasen — von der ersten Budgetrechnung bis zur Schlüsselübergabe. Sie gilt für den Kauf im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis genauso wie im übrigen Großraum Köln/Bonn. Den Überblick über den gesamten Ablauf gibt Ihnen unsere Seite zum Thema Haus kaufen.

Wohnsiedlung in der Region

Phase 1: Budget, Bonität und Wunschkriterien klären

  • Budget ermitteln: tragbare Monatsrate, Eigenkapital und eine Rücklage für Unvorhergesehenes
  • Finanzierungsrechner für eine erste Einschätzung nutzen
  • Eigenkapital zusammenstellen und belegen — als Faustregel 20–30 % des Kaufpreises samt Nebenkosten
  • SCHUFA-Auskunft einholen und falsche Einträge korrigieren lassen
  • Marktlage sondieren: aktuelle Hauspreise mit dem Wunschbudget abgleichen
  • Wunschkriterien festlegen: Lage, Haustyp, Wohnfläche, Grundstückszuschnitt
  • Suchauftrag hinterlegen, damit Sie über passende Angebote früh informiert werden

Phase 2: Suchen, besichtigen und die Bausubstanz prüfen

Diese Phase entscheidet über den Preis, den Sie am Ende wirklich zahlen. René Reuschenbach hat in den 1990er-Jahren die Projekt- und Bauleitung bei mehreren Hundert Häusern und Wohnungen verantwortet — daher wissen wir, dass sich die teuren Schäden fast immer an Dach, Keller und Haustechnik ankündigen und nur selten dort, wo eine Besichtigung zuerst hinschaut: in den Wohnräumen.

  • Objekte sichten, vorauswählen und die Angaben im Exposé mit den Unterlagen abgleichen
  • Besichtigung mit Checkliste, Taschenlampe und Zollstock durchführen
  • Dach, Keller, Fassade, Heizung und Elektrik prüfen — hier entstehen die teuersten Folgekosten
  • Grundstück beurteilen: Grenzverlauf, Bewuchs, Zufahrt, Nachbarbebauung
  • Energieausweis auswerten und auffällige Verbrauchswerte hinterfragen
  • Unterlagen prüfen: Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis (Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde, die nicht im Grundbuch stehen) und Altlastenauskunft
  • Bei Zweifeln an der Bausubstanz einen Gutachter hinzuziehen
  • Zweite Besichtigung zu anderer Tageszeit — Lärm, Licht und Verkehr ändern sich im Tagesverlauf

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Phase 3: Finanzierung verbindlich sichern

  • Finanzierungsangebote mehrerer Banken einholen und vergleichen
  • Zinsbindung und Tilgung festlegen — anfänglich 2–3 % Tilgung sind ein üblicher Ausgangspunkt
  • Sondertilgungsrecht vereinbaren, um später flexibel zu bleiben
  • Kaufnebenkosten einkalkulieren — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerhonorar summieren sich auf rund 10 % des Kaufpreises
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten in die Rate einrechnen (Dach, Heizung, Dämmung, Fenster)
  • Fördermittel prüfen (KfW, BAFA, NRW.BANK)
  • Schriftliche Finanzierungszusage einholen, bevor der Notartermin steht

Phase 4: Kaufvertrag prüfen und beurkunden

  • Kaufvertragsentwurf in der gesetzlichen Prüffrist vor dem Termin lesen und Unklarheiten anstreichen
  • Alle Angaben kontrollieren: Kaufpreis, mitverkauftes Inventar, Übergabetermin, Zahlungsfälligkeit
  • Offene Fragen vor dem Notartermin klären, nicht erst im Termin
  • Personalausweis und Finanzierungszusage zum Termin mitbringen
  • Grunderwerbsteuerbescheid abwarten und fristgerecht zahlen
  • Kaufpreis erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars überweisen — sie kommt, wenn alle Sicherungen im Grundbuch stehen

Phase 5: Übergabe, Ummeldung und Einzug

  • Übergabeprotokoll erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen
  • Zählerstände ablesen und fotografieren (Strom, Gas, Wasser, gegebenenfalls Öltank)
  • Alle Schlüssel zählen und quittieren (Haus, Keller, Garage, Garten, Briefkasten)
  • Außenanlagen dokumentieren (Garage, Garten, Terrasse, Zaun)
  • Versorger ummelden (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet)
  • Gebäudeversicherung übernehmen oder neu abschließen
  • Einwohnermeldeamt, Bank und Arbeitgeber informieren
  • Schlösser austauschen, wenn der Verbleib älterer Schlüssel unklar ist
Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

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Wo der Ablauf in der Praxis am häufigsten stockt

Die meisten Käufe geraten nicht in Phase 1 oder 5 ins Stocken, sondern zwischen Finanzierungszusage und Beurkundung: Die Bank braucht Unterlagen, die der Verkäufer erst besorgen muss, und der Notar kann erst terminieren, wenn beides vorliegt. Wer die Unterlagenliste schon während der Besichtigungsphase abarbeitet, verliert hier keine Wochen. Welche Stolpersteine sonst noch typisch sind, haben wir unter Fehler beim Hauskauf vermeiden zusammengetragen. Und wenn Sie unsicher sind, welcher Schritt bei Ihrem Objekt als Nächstes ansteht: Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zum Hauskauf-Ablauf

Welche typischen Fehler machen Hauskäufer?

Vier Fehler kommen besonders häufig vor:

  • Sanierungskosten unterschätzen — bei einem Bestandshaus summiert sich der Nachholbedarf über die Jahre oft auf einen erheblichen Anteil des Kaufpreises
  • Nur den Kaufpreis vergleichen — Betriebs- und Heizkosten fallen bei einem Haus deutlich höher aus als bei einer Wohnung
  • Energieausweis nur überfliegen — eine schlechte Effizienzklasse kann gesetzliche Sanierungspflichten und hohe Heizkosten nach sich ziehen
  • Nur einmal besichtigen — Lärm, Lichtverhältnisse und Verkehr sehen zu einer anderen Tageszeit völlig anders aus
Was prüft ein Bausachverständiger beim Hauskauf?

Ein Bauwerksgutachter sieht sich für überschaubare Kosten genau die Stellen an, an denen ein Bestandshaus später Geld kostet:

  • Dach und Dachstuhl auf Feuchtigkeit und Holzschäden
  • Kellermauerwerk auf aufsteigende Feuchtigkeit
  • Heizungsanlage auf Alter und Effizienz
  • Elektrik auf heutigen Sicherheitsstandard
  • Asbest und andere Schadstoffe in älteren Baujahren

Bei einem älteren Haus ist ein Kurzgutachten fast immer günstiger als die Reparatur, die es verhindert.

Welche Sanierungspflichten gelten beim Hauskauf?

Nach dem Erwerb eines älteren Bestandshauses greifen gesetzliche Pflichten aus dem Gebäudeenergierecht:

  • Heizungstausch: alte Öl- und Gaskessel müssen unter bestimmten Voraussetzungen erneuert werden
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: Pflicht innerhalb einer gesetzlichen Frist nach dem Kauf
  • Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen: müssen gedämmt werden

Diese Pflichten treffen auch Erben und Beschenkte. Was im Einzelfall gilt und welche Ausnahmen greifen, sagt Ihnen die zuständige Behörde oder ein Energieberater — die Kosten gehören aber in jedem Fall in die Kaufkalkulation.

Was sollte ich beim Grundbuchauszug für ein Haus prüfen?

Vier Punkte sind beim Hauskauf besonders kritisch:

  • Wege- und Leitungsrechte — Nachbarn oder Versorger dürfen dann über Ihr Grundstück gehen oder Leitungen führen; das schränkt Bebauung und Nutzung ein
  • Vorkaufsrechte — etwa der Gemeinde; sie können den Kauf verzögern
  • Grundschulden — Kreditsicherheiten des Verkäufers, die vor dem Eigentumsübergang gelöscht oder übernommen werden müssen
  • Baulasten — Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde; sie stehen nicht im Grundbuch und sind separat im Baulastenverzeichnis zu erfragen
Wann fließt der Kaufpreis beim Hauskauf?

Die zeitliche Abfolge nach dem Notartermin:

  • Tag 1 bis Woche 2: Die Auflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen — sie reserviert Ihren Anspruch auf das Eigentum
  • Woche 3 bis 6: Der Grunderwerbsteuerbescheid kommt, der Käufer zahlt ihn
  • Woche 5 bis 8: Der Notar schickt die Fälligkeitsmitteilung — das Signal, dass alle Sicherungen stehen und der Kaufpreis überwiesen werden darf
  • Woche 7 bis 12: Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die Übergabe wird terminiert

Vom Notartermin bis zum Schlüssel vergehen typischerweise acht bis zwölf Wochen.

Welche Versicherungen brauche ich beim Hauskauf?

Drei Versicherungen sind beim Hauskauf relevant:

  • Wohngebäudeversicherung — praktisch Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens, die Bank verlangt den Nachweis
  • Elementarschadenversicherung — sinnvoll überall dort, wo Starkregen oder Hochwasser vorkommen können
  • Bauherrenhaftpflicht — sobald Sie direkt nach dem Einzug umfangreicher umbauen lassen

Die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers geht automatisch auf den Käufer über. Danach haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und können in einen passenderen Tarif wechseln.

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