Notartermin beim Gewerbekauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung – so läuft er ab

Beim Notartermin wird nicht mehr verhandelt, sondern beurkundet

Beurkunden heißt: Der Notar liest den fertigen Vertragstext vor und hält fest, dass beide Seiten ihn genau so gewollt haben. Was Sie am Terminstag noch ändern möchten, kostet einen zweiten Termin. Preis, Übergabedatum, Regelungen zu Mängeln und der Umgang mit Bestandsmietern gehören deshalb vorher auf den Tisch. Bei Gewerbeverträgen dauert die Beurkundung selbst eine bis drei Stunden — je nachdem, wie lang der Vertrag ist und wie viel im Termin noch gefragt wird.

Den Notar suchen sich Käufer und Verkäufer gemeinsam aus; im Großraum Köln/Bonn ist die Auswahl entsprechend groß. Wir gehen den Entwurf vorher mit Ihnen durch, damit offene Punkte geklärt sind, bevor vorgelesen wird. Welche Klauseln bei Gewerbeobjekten besonders genau zu lesen sind, steht auf unserer Seite zum Kaufvertrag bei Gewerbeobjekten.

Notarbüro mit Käufer und Verkäufer Unterschrift unter Notarvertrag

Was beim Notartermin passiert

  1. Begrüßung und Identifizierung – Ausweis-Check, Bestätigung der Bevollmächtigung.
  2. Verlesung des Vertrags – vollständig, mit Möglichkeit zu Rückfragen.
  3. Klärung offener Fragen – bei kritischen Klauseln, Sonderwünschen, Verständnisproblemen.
  4. Unterzeichnung – durch alle Beteiligten und den Notar.
  5. Notar-Mitteilungen – an Grundbuchamt, Finanzamt und die Gemeinde.
  6. Auflassungsvormerkung – ein Vermerk im Grundbuch, der das Objekt für Sie reserviert, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind.

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Was Sie zum Notartermin mitbringen

UnterlageZweck
Personalausweis oder ReisepassIdentifizierung
Steuer-IDPflichtangabe für den Notar
Finanzierungs-ZusageBelegt, dass der Kaufpreis bereitsteht
Vollmacht bei VertretungWenn ein Beteiligter nicht persönlich anwesend ist
Handelsregister-AuszugBei Käufer-Gesellschaften

Nach der Unterschrift beginnt die Abwicklung

  • Auflassungsvormerkung – wird ins Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf das Objekt.
  • Grunderwerbsteuer – das Finanzamt schickt den Bescheid; gezahlt wird innerhalb der dort genannten gesetzlichen Frist. Womit Sie insgesamt neben dem Kaufpreis rechnen müssen, steht unter Kaufnebenkosten.
  • Behörden-Mitteilungen – der Notar meldet den Eigentumswechsel und fragt bei der Gemeinde ein mögliches Vorkaufsrecht ab.
  • Vollzugsmitteilung – sobald alle Bedingungen erfüllt sind, fordert der Notar Sie zur Zahlung des Kaufpreises auf.
  • Schlüsselübergabe – nach der Zahlung, meist zusammen mit einem Übergabeprotokoll.
  • Eigentumsumschreibung – der letzte Schritt im Grundbuch, oft vier bis zwölf Wochen nach dem Notartermin.

Wie lange die Grundbuchämter im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis dafür brauchen, schwankt spürbar. Auf den Nutzungsbeginn wirkt sich das nicht aus: Übergeben wird nach der Kaufpreiszahlung, nicht erst nach der Umschreibung. Was vor der Beurkundung noch zu prüfen war, fassen wir unter Due Diligence zusammen.

Schlüsselübergabe nach Kaufabwicklung

Häufige Fragen zum Notartermin

Was kostet der Notar beim Gewerbekauf?

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis — verhandeln lässt sich daran nichts. Bei Gewerbeobjekten machen sie einen überschaubaren Anteil des Kaufpreises aus, dazu kommen die Gebühren des Grundbuchamts. Beides zahlt üblicherweise der Käufer.

Wer wählt den Notar beim Kauf einer Gewerbeimmobilie?

In der Regel einigen sich Käufer und Verkäufer. Der Notar ist neutral und vertritt keine der beiden Seiten — er beurkundet und belehrt, er berät nicht einseitig. Weil der Käufer die Kosten trägt, hat er beim Vorschlag traditionell etwas mehr Gewicht.

Wie lange dauert ein Notartermin bei einer Gewerbeimmobilie?

Bei mittelgroßen Objekten ein bis zwei Stunden. Bei größeren Investments mit vielen Sonderregelungen — Bestandsmieter, Rückbaupflichten, Altlasten — dauert allein die Verlesung länger.

Brauche ich am Termin Bargeld?

Nein. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht und der Notar Sie dazu auffordert. Gezahlt wird per Überweisung.

Ab wann gehört mir die Gewerbeimmobilie?

Rechtlich mit der Eintragung im Grundbuch, und die erfolgt oft erst Monate nach dem Termin. Nutzen können Sie das Objekt aber schon vorher: Sobald der Kaufpreis gezahlt und übergeben ist, tragen Sie Einnahmen, Lasten und Risiken — das ist gemeint, wenn vom wirtschaftlichen Übergang die Rede ist.

Gerne für Sie da

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