Empfehlungsprämie für Ihren Grundstückstipp in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Wann aus einem Hinweis eine Prämie wird

Bauland wechselt häufig den Eigentümer, ohne je auf einem Portal gestanden zu haben. Wer im Ort wohnt, erfährt so etwas früher als jedes Maklerbüro: ein Gespräch über den Gartenzaun, eine Erbengemeinschaft, die sich sortiert, ein Schild am Feldweg. Bekommen Sie im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis oder anderswo im Großraum Köln/Bonn davon mit, genügt uns eine kurze Nachricht mit der Lage der Fläche und einem Ansprechpartner. Führt Ihr Hinweis am Ende zu einem Verkauf, erhalten Sie dafür eine Empfehlungsprämie.

Wir prüfen jede Meldung vertraulich und melden uns bei Ihnen zurück, ob wir die Fläche als neuen Hinweis werten können. Anspruch auf die Prämie entsteht, wenn drei Dinge zusammenkommen: Das Grundstück war uns bis dahin unbekannt und wurde weder im Internet noch in Zeitungen angeboten, der Erstkontakt zur Eigentümerseite geht auf Ihre Meldung zurück, und diese beauftragt anschließend allein unser Büro mit der Vermarktung. Bei Grundstücken ist die Provision übrigens frei vereinbar — die hälftige Teilung, die beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher vorgeschrieben ist, gilt für unbebaute Flächen und Gewerbeobjekte nicht. Wie der Verkauf danach abläuft, steht ausführlich auf der Seite zum Verkauf eines Grundstücks; geht es um eine geerbte Fläche, hilft die Seite zur Erbschaftsimmobilie weiter.

Woran Sie merken, dass eine Fläche abgegeben werden soll

  • Eigentümer sprechen im Gespräch von konkreten Verkaufsabsichten.
  • Am Rand der Fläche hängt ein Schild, das auf eine bevorstehende Abgabe hindeutet.
  • Im Ortsteil wird darüber geredet, dass Grundbesitz neu geordnet oder ein Nachlass geteilt wird.

Ausgezahlt wird die Prämie, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist und unsere Provision vollständig auf dem Geschäftskonto eingegangen ist. Eine unverbindliche Anfrage oder eine abgebrochene Verhandlung begründet dagegen keinen Anspruch. Bis dahin halten wir Sie auf dem Laufenden, soweit der Datenschutz das zulässt — was auf die verkaufende Seite zukommt und welche Unterlagen sie braucht, lesen Sie auf der Seite Grundstück mit Makler verkaufen.

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Häufige Fragen zur Empfehlungsprämie

Welche Voraussetzungen muss ein Grundstückshinweis erfüllen?

Die Fläche darf bislang weder im Internet noch in einer Zeitung angeboten worden sein und uns noch nicht bekannt sein. Außerdem muss die Eigentümerseite grundsätzlich bereit sein, sich von dem Grundstück zu trennen. Damit wir das prüfen können, brauchen wir die genaue Lage der Fläche und einen Ansprechpartner auf Eigentümerseite — über das Formular auf dieser Seite oder telefonisch.

Nach dem Eingang gleichen wir die Angaben mit unserem Bestand ab und sagen Ihnen, ob wir den Hinweis als neu werten. Ein Anspruch entsteht, wenn der Erstkontakt tatsächlich auf Ihre Meldung zurückgeht und die Eigentümerseite uns danach allein mit der Vermarktung beauftragt. Die Prämie überweisen wir, sobald der Kaufvertrag beurkundet und unsere Provision vollständig eingegangen ist.

Wer darf einen Tipp abgeben und wer ist ausgeschlossen?

Melden darf sich jede geschäftsfähige Privatperson, die nicht durch Vertrag oder Gesetz daran gehindert ist. Nicht prämienberechtigt sind die Eigentümer selbst sowie deren Ehe- oder Lebenspartner — ein Tipp auf das eigene Grundstück ist keine Vermittlung. Ebenso vergeben wir keine Prämie an Personen, die beruflich mit dem Objekt zu tun haben, damit von vornherein kein Interessenkonflikt entsteht.

Wer in einem steuer- oder rechtsberatenden Beruf arbeitet, ist an seine Verschwiegenheitspflichten gebunden und sollte vor einer Meldung prüfen, ob er Mandantendaten überhaupt weitergeben darf. Als Nachbarin, Nachbar oder Bekannter spricht dagegen nichts gegen einen Hinweis. Ihren Namen nennen wir der Eigentümerseite nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Für welche Flächen nehmen wir Hinweise entgegen?

Wir freuen uns über Meldungen zu erschlossenem Bauland, zu Bauerwartungsland — also Flächen, bei denen absehbar ist, dass dort später gebaut werden darf — und zu gewerblich nutzbaren Freiflächen. Auch Grundstücke mit altem Bestand gehören dazu, wenn ein Abriss oder eine Neubebauung im Raum steht. Ob sich daraus ein marktfähiges Angebot machen lässt, klären wir vor jeder Ansprache, damit niemand unnötig behelligt wird.

Bei gewerblich genutzten Arealen kommen oft laufende Verträge, Pachtverhältnisse oder ein weiterbestehender Betrieb hinzu; solche Fälle brauchen mehr Vorlauf, sind aber ebenso willkommen. Land- und forstwirtschaftliche Parzellen können interessant sein, wenn sich die zulässige Nutzung absehbar ändert. Entscheidend bleibt, dass uns der Hinweis neu ist und dass später über uns verkauft wird.

Wann wird die Empfehlungsprämie überwiesen?

Zwei Dinge müssen erfüllt sein: Der Kaufvertrag muss beim Notar beurkundet sein, und unsere Vermittlungsprovision muss vollständig auf dem Geschäftskonto eingegangen sein. Sind beide Punkte erledigt, veranlassen wir die Überweisung auf das Konto, das Sie uns genannt haben. Bei einer unverbindlichen Anfrage oder abgebrochenen Verhandlungen entsteht kein Anspruch.

Wie lange es vom ersten Kontakt bis zum Notartermin dauert, hängt vom Zuschnitt der Fläche, vom Baurecht und vom Kreis möglicher Käufer ab — eine feste Frist lässt sich deshalb nicht zusagen. Über den Stand halten wir Sie im Rahmen des Datenschutzes auf dem Laufenden. Nach dem Zahlungseingang bleibt die Prämie nicht liegen, sondern geht zeitnah raus.

Ist die Prämie steuerlich zu berücksichtigen?

In der Regel ja. Eine Prämie für einen vermittelten Verkauf ist für die empfangende Person steuerlich relevant und gehört deshalb in die Steuererklärung. Wie sie im Einzelfall einzuordnen ist und ob überhaupt Steuer anfällt, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab. Diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Steuerberater oder das zuständige Finanzamt — wir beraten in Steuersachen nicht.

Was wir liefern können, ist die Grundlage dafür: Nach der Auszahlung erhalten Sie von uns eine Abrechnung, die Sie Ihren Unterlagen beilegen können. Wer gewerblich tätig ist, rechnet uns gegenüber wie gewohnt mit Rechnung ab; auch dazu klären Sie die Einzelheiten am besten vorab mit Ihrer Steuerberatung.

Was gilt, wenn mehrere Personen dieselbe Fläche melden?

Dann zählt der Zeitpunkt des Eingangs. Wessen vollständige Angaben zuerst bei uns registriert sind, hat bei einem späteren Verkauf den Anspruch auf die Prämie. Spätere Meldungen zum selben Grundstück können wir nicht mehr berücksichtigen, sobald die Fläche bei uns in Bearbeitung ist. Den Eingang jedes Hinweises dokumentieren wir nachvollziehbar.

Fehlen uns Angaben zur Eigentümerseite, fragen wir nach — registriert wird der Hinweis erst, wenn er vollständig ist. Ob Ihre Meldung als erste gewertet werden konnte, erfahren Sie nach der Prüfung. Aufgeteilt wird eine Prämie nicht, es sei denn, mehrere Personen treten von Anfang an gemeinsam als Tippgeber auf.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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