Übergabeprotokoll beim Wohnungskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Der Tag, an dem aus dem Kaufvertrag Ihre Wohnung wird

Bei der Übergabe bekommen Sie die Schlüssel und können einziehen. Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung an diesem Tag war: welche Zähler welchen Stand hatten, wie viele Schlüssel den Besitzer gewechselt haben und was an Mängeln bereits sichtbar war. Was dort nicht steht, lässt sich später kaum noch beweisen.

Mit dem Termin wechseln auch Nutzen und Lasten: Ab diesem Tag laufen Strom, Wasser und Heizung auf Ihren Namen, und Sie tragen das Risiko für Schäden an der Wohnung. Was vorher schriftlich vereinbart wurde, steht im Kaufvertrag beim Wohnungskauf — das Protokoll ist der Beleg dafür, dass die Wohnung so übergeben wurde, wie es dort geregelt ist.

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Nach der Übergabe zählt nur, was aufgeschrieben wurde

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen". Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird im Kaufvertrag regelmäßig weitgehend ausgeschlossen; eine Ausnahme bleibt, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Wie weit dieser Ausschluss in Ihrem Fall reicht, erklärt Ihnen der Notar. Für Sie folgt daraus vor allem eines: Was Sie am Übergabetag nicht ins Protokoll schreiben, gilt als hingenommen — auch das, was Ihnen schon bei der Wohnungsbesichtigung aufgefallen war.

Was bei einer Eigentumswohnung dazukommt

Eine Wohnung endet nicht an ihrer Wohnungstür. Ihnen allein gehört das Sondereigentum — die Räume, die Sie bewohnen, samt Bodenbelägen, Innentüren und Sanitärobjekten. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und Leitungen gehören dagegen allen Eigentümern gemeinsam. Das Protokoll sollte diese Grenze mitdenken: Ein Riss in der Wohnzimmerwand ist Ihre Sache, ein feuchter Fleck an der Außenwand ein Thema der Gemeinschaft.

Zur Übergabe gehört deshalb auch der Stichtag für das Hausgeld. Ab dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels zahlen Sie die monatlichen Vorauszahlungen an die Gemeinschaft, davor der Verkäufer. Halten Sie im Protokoll fest, bis wann er gezahlt hat und ob eine Abrechnung noch offen ist. Fragen Sie außerdem nach dem Stand der Erhaltungsrücklage — dem gemeinsamen Sparbuch der Eigentümer für größere Reparaturen — und danach, ob die Eigentümerversammlung bereits Maßnahmen beschlossen hat, die noch bezahlt werden müssen. Verwaltet wird beides nicht von uns, sondern vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft; die verlässlichen Zahlen bekommen Sie über ihn.

Was ins Übergabeprotokoll gehört

1. Allgemeine Angaben

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer
  • Anschrift der Wohnung, Lage im Haus und Wohnungsnummer
  • Anwesende Personen (Makler, Zeugen)

2. Zählerstände

  • Strom: Zählernummer und aktueller Stand
  • Gas: Zählernummer und aktueller Stand, falls die Wohnung eine eigene Therme hat
  • Wasser: Zählernummer und aktueller Stand (Kalt- und Warmwasser)
  • Heizung: Stand der Heizkostenverteiler oder des Wärmemengenzählers

Fotografieren Sie jedes Zählwerk zusammen mit der Zählernummer. Das Foto ist später mehr wert als die abgeschriebene Zahl, weil es sich nicht bestreiten lässt.

3. Schlüssel

  • Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel — Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Garage sowie Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Müllraum, Fahrradkeller oder Trockenboden
  • Schließanlage: Wie viele Schlüssel existieren insgesamt, und wer hat noch welche?
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4. Zustand der Räume

Gehen Sie jeden Raum einzeln durch und dokumentieren Sie:

  • Wände und Decken: Risse, Flecken, Bohrlöcher, Feuchtigkeit
  • Böden: Kratzer, Beschädigungen, Unebenheiten
  • Fenster und Türen: Funktion, Dichtungen, Beschläge
  • Sanitär: Armaturen, Fugen, Abflüsse
  • Elektrik: Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungskasten

5. Mitverkauftes Inventar

  • Einbauküche: vollständig und funktionsfähig?
  • Einbauschränke, Markisen, Lampen
  • Zugehörige Bedienungsanleitungen und Garantiebelege

6. Keller und Gemeinschaftsflächen

  • Kellerraum: Zustand, Trockenheit, Schlüssel — und ob er dem Sondereigentum zugeordnet ist
  • Stellplatz oder Garage: Zustand, Fernbedienung, Nummer laut Aufteilungsplan
  • Speicher, Trockenboden oder Fahrradraum: falls vorhanden und mitgenutzt

7. Mängel und Vereinbarungen

  • Alle bei der Übergabe festgestellten Mängel einzeln auflisten, mit kurzer Beschreibung, Ort in der Wohnung und Foto
  • Vereinbarungen zur Beseitigung (Termin, Verantwortlichkeit, Nachweis)
  • Zurückbehaltung eines Teilbetrags vom Kaufpreis, bis ein offener Mangel behoben ist

8. Wichtige Unterlagen

Folgende Dokumente sollten bei der Übergabe vorliegen:

  • Aufteilungsplan und Grundrisse
  • Energieausweis
  • Wartungsverträge (Heizung, Aufzug, Schornsteinfeger)
  • Versicherungsunterlagen
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen
Beratungsgespräch zur Übergabe

Die ersten Wochen nach der Übergabe

  • Versorger ummelden: Strom, Gas, Wasser und Internet mit den Zählerständen aus dem Protokoll auf Ihren Namen umstellen.
  • Verwaltung informieren: Sich beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft als neuer Eigentümer melden, damit Hausgeld und Einladungen zur Versammlung an die richtige Adresse gehen.
  • Versicherungen: Hausratversicherung abschließen; die Gebäudeversicherung läuft in aller Regel über die Gemeinschaft und wird über das Hausgeld umgelegt.
  • Adresse ändern: Einwohnermeldeamt, Bank, Arbeitgeber, laufende Verträge.

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Wir führen das Protokoll mit Ihnen

Wir begleiten die Übergabe, lesen gemeinsam mit Ihnen und dem Verkäufer die Zähler ab, zählen die Schlüssel und schreiben auch das auf, worüber gerade Uneinigkeit herrscht, statt es auszusparen. Termine im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im Großraum Köln/Bonn koordinieren wir von Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung aus — meist im Anschluss an den Notartermin beim Wohnungskauf.

Eine Grenze nennen wir dabei offen: Die Eigentümergemeinschaft verwalten wir nicht. Hausgeldkonto, Rücklage und Jahresabrechnung liegen beim Verwalter der Gemeinschaft, und die Auskunft darüber holen Sie sich bei ihm — wir sagen Ihnen, wonach Sie fragen müssen, und halten die Antwort im Protokoll fest. Wie der Weg von der Suche bis zum Schlüssel insgesamt verläuft, zeigt der Überblick zum Wohnungskauf.

Häufige Fragen zum Übergabeprotokoll beim Wohnungskauf

Warum ist das Übergabeprotokoll beim Wohnungskauf so wichtig?

Es hält den Zustand der Wohnung am Tag der Übergabe fest und ist damit die Beweisgrundlage, wenn später gestritten wird — über Mängel, über mitverkauftes Inventar oder über falsch gemeldete Zählerstände. Weil beim Kauf einer gebrauchten Wohnung der Grundsatz „gekauft wie gesehen" gilt, ist das Protokoll oft das einzige Dokument, das den Ist-Zustand belegt.

Nehmen Sie sich Zeit dafür. Eile zerstört die Schutzwirkung, weil genau die Punkte ungeprüft bleiben, um die es hinterher geht.

Was gehört bei einer Eigentumswohnung ins Übergabeprotokoll?

Diese Punkte gehören hinein:

  • Datum, Uhrzeit, Anwesende
  • Zählerstände mit Zählernummern (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
  • Alle Schlüssel, auch die für Keller, Waschküche und Müllraum
  • Zustand jedes Raums mit den festgestellten Mängeln
  • Inventarliste mit Funktionsprüfung, besonders bei der Einbauküche
  • Übergebene Unterlagen (Aufteilungsplan, Energieausweis, Teilungserklärung, Wartungsverträge)

Dazu kommt der Stichtag für das Hausgeld: bis wann der Verkäufer gezahlt hat und ob noch eine Abrechnung offen ist.

Wann findet die Wohnungsübergabe statt?

Üblicherweise nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch — je nach Grundbuchamt vergehen dafür nach der Kaufpreiszahlung meist vier bis acht Wochen. Den konkreten Termin vereinbaren Käufer und Verkäufer flexibel, oft abhängig davon, wann die Vorbewohner ausziehen.

Ist die Wohnung vermietet, findet die Übergabe trotzdem statt — allerdings zwischen Verkäufer und Käufer. Der Mieter bleibt mit allen Rechten und Pflichten in der Wohnung, das Mietverhältnis geht unverändert auf Sie über.

Was tue ich, wenn bei der Übergabe Mängel auftauchen?

Drei Wege stehen offen:

  • Beseitigung durch den Verkäufer — mit vereinbartem Termin und schriftlichem Nachweis
  • Kostenübernahme durch den Verkäufer gegen Vorlage der Handwerkerrechnung
  • Einbehalt eines Teilbetrags vom Kaufpreis, bis der Mangel behoben ist — juristisch das Zurückbehaltungsrecht

Welcher Weg trägt, hängt davon ab, was im Kaufvertrag steht; klären Sie das vorher mit dem Notar. Betrifft der Mangel Dach, Fassade oder eine gemeinsame Leitung, ist er ohnehin Sache der Eigentümergemeinschaft und nicht des Verkäufers. Halten Sie die Einigung in jedem Fall noch am Termin schriftlich fest und lassen Sie sie von beiden Seiten unterschreiben.

Wie viel Zeit sollte ich für die Wohnungsübergabe einplanen?

Rechnen Sie mit ein bis zwei Stunden für eine sorgfältige Übergabe; bei einer großen Wohnung mit viel mitverkauftem Inventar dauert es länger. Planen Sie den Gang durch Keller, Stellplatz und Gemeinschaftsräume mit ein, der gern vergessen wird.

Hektik führt zu Lücken im Protokoll, die später teuer werden. Nehmen Sie nach Möglichkeit eine zweite Person mit, die mitschreibt, während Sie prüfen.

Was muss ich nach der Wohnungsübergabe erledigen?

Erste Schritte:

  • Versorger ummelden (Strom, Gas, Wasser, Internet)
  • Sich beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft als neuer Eigentümer melden
  • Hausratversicherung abschließen
  • Adressen ändern (Einwohnermeldeamt, Bank, Arbeitgeber)
  • Prüfen, wie die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft abgedeckt ist
  • Den zuständigen Bezirksschornsteinfeger informieren, falls die Wohnung eine eigene Therme hat

Arbeiten Sie die Liste in den ersten beiden Wochen ab — die Zählerstände aus dem Protokoll brauchen Sie dafür griffbereit.

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