Notartermin beim Wohnungskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Erst die Beurkundung macht den Kauf verbindlich

Eine mündliche Einigung über eine Eigentumswohnung bindet niemanden. Erst wenn ein Notar den Kaufvertrag verliest und beurkundet, entsteht ein durchsetzbarer Anspruch — für Sie wie für die Verkäuferseite. Wer den Entwurf vorher gelesen hat, sitzt rund eine Stunde im Notariat; offene Punkte kosten dagegen schnell einen zweiten Termin. In den Notariaten im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis läuft die Beurkundung weitgehend gleich ab, Unterschiede gibt es vor allem bei der Vorlaufzeit bis zum freien Termin.

Notartermin

So läuft der Notartermin beim Wohnungskauf ab

  1. Identitätsprüfung: Der Notar sieht die Ausweise aller Anwesenden ein.
  2. Verlesung: Der Vertrag wird vollständig laut vorgelesen — Wort für Wort, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Eigentumswohnung dauert das in der Regel 30–60 Minuten, weil zusätzlich die Regelungen zur Eigentümergemeinschaft verlesen werden.
  3. Fragen klären: Sie dürfen jederzeit unterbrechen. Der Notar muss erklären, was unklar geblieben ist — auch ein zweites Mal.
  4. Unterschrift: Beide Seiten unterschreiben, danach ist der Vertrag bindend.
  5. Beglaubigung: Der Notar stellt die Urkunde aus und setzt die weiteren Schritte in Gang.

Was der Notar nach der Beurkundung veranlasst

  • Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch — den Vermerk, der Ihren Anspruch auf die Wohnung absichert, solange sie noch nicht auf Sie umgeschrieben ist
  • Er meldet den Erwerb dem Finanzamt, das daraufhin die Grunderwerbsteuer festsetzt
  • Er holt die Zustimmung ein, die bei Wohnungseigentum zusätzlich nötig sein kann (siehe unten)
  • Er schickt Ihnen die Fälligkeitsmitteilung — erst dann dürfen Sie den Kaufpreis überweisen
  • Er beantragt nach Zahlungseingang die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Vertragsunterzeichnung

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Die Verwalterzustimmung — der Extraschritt bei Eigentumswohnungen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommt ein Schritt hinzu, den es beim Haus nicht gibt: Sieht die Teilungserklärung es vor, darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters veräußert werden. Diese Zustimmung erteilt der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter — nicht der Notar, nicht der Makler und nicht die Verkäuferseite. Der Notar fragt sie nach der Beurkundung an; bis sie schriftlich vorliegt, vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen.

Prüfen Sie deshalb vor dem Termin, ob die Teilungserklärung eine solche Klausel enthält. Steht sie darin, gehört zur Terminvorbereitung auch die Frage, wer die Gemeinschaft derzeit verwaltet und ob dort Hausgeldrückstände der Verkäuferseite offen sind. Beides zu klären ist Sache der Verkäuferseite und ihres Maklers — welche Unterlagen dafür zusammengehören, steht in unserer Checkliste zum Wohnungskauf.

Was Notar und Grundbuchamt kosten

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis — je teurer die Wohnung, desto höher die Gebühr. Verhandeln lässt sich daran nichts, was auch eine gute Nachricht ist: Der Preis hängt nicht davon ab, wen Sie beauftragen. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen Notar und Grundbuchamt bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises und machen damit den kleineren Teil der Kaufnebenkosten aus. Getragen werden sie üblicherweise vom Käufer.

Was Sie zum Termin mitbringen sollten

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer
  • Finanzierungszusage der Bank, falls sie dem Notariat noch nicht vorliegt
  • Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
  • Ggf. eine beurkundete oder beglaubigte Vollmacht, wenn jemand nicht selbst kommen kann

Eine Vollmacht lässt sich nicht am Terminmorgen auf einem Blatt Papier aufsetzen — sie braucht selbst die Form, die auch der Kaufvertrag verlangt. Wer vertreten werden will, kümmert sich also rechtzeitig darum.

Vom Termin bis zum Eintrag im Grundbuch

Zwischen Beurkundung und Umschreibung vergehen Monate. Das ist der normale Gang der Dinge und kein Hinweis darauf, dass etwas hakt. Für Ihre Finanzierung zählt vor allem ein Datum: Die Bank zahlt erst aus, wenn die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorliegt.

SchrittZeitraum nach dem Notartermin
Auflassungsvormerkung im Grundbuch1–2 Wochen
Zustimmung des Verwalters (falls erforderlich)2–6 Wochen
Grunderwerbsteuerbescheid4–8 Wochen
Fälligkeitsmitteilung4–8 Wochen
Kaufpreiszahlunglaut Fälligkeitsmitteilung, meist innerhalb von zwei Wochen
Eigentumsumschreibung2–6 Monate nach Zahlung
Übergabenach Vereinbarung
Notar bei der Arbeit

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Den Entwurf lesen, bevor er verlesen wird

Der Vertragsentwurf kommt einige Tage vor dem Termin ins Haus. Diese Tage sind wertvoller als das Vorlesen selbst: Beim Zuhören fällt kaum jemandem auf, dass eine Zahl im Grundbuchauszug nicht zur Anlage passt oder dass die Erhaltungsrücklage anders behandelt wird als besprochen. Gehen Sie den Entwurf mit dem aktuellen Grundbuchauszug, der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan nebeneinander durch und notieren Sie, was Ihnen unklar bleibt. Was vor dem Termin geklärt wird, muss nicht im Beisein aller Beteiligten diskutiert werden. Zu Terminen im Großraum Köln/Bonn kommen wir auf Wunsch mit und bleiben auch danach ansprechbar — bis zur Übergabe der Wohnung und darüber hinaus.

Häufige Fragen zum Notartermin beim Wohnungskauf

Wer wählt den Notar beim Wohnungskauf?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er dessen Kosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag für beide Seiten hält.

Sinnvoll ist ein Notariat, das regelmäßig Wohnungseigentum beurkundet: Dort sind Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Verwalterzustimmung eingespielte Routine. Wer kein Notariat kennt, kann sich Adressen vorschlagen lassen.

Wie lange dauert der Notartermin bei einer Eigentumswohnung?

Rechnen Sie mit 45 bis 90 Minuten. Den größten Teil davon nimmt das vollständige Verlesen des Kaufvertrags ein, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einer Erbengemeinschaft auf Verkäuferseite oder einer Umschuldung kann es länger werden.

Legen Sie keinen knappen Anschlusstermin. Die Fragen, die zum Schluss kommen, sind oft die wichtigsten.

Was kosten Notar und Grundbuchamt beim Wohnungskauf?

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nach dem Kaufpreis gestaffelt, also nicht verhandelbar. Notar und Grundbuchamt zusammen liegen grob bei 1,5–2 % des Kaufpreises.

Die Grundbuchgebühren werden getrennt berechnet. Beides zahlt üblicherweise der Käufer und sollte von Anfang an in der Finanzierung eingeplant sein — die Bank finanziert diesen Teil in der Regel nicht mit.

Braucht der Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters?

Das hängt von der Teilungserklärung ab. Enthält sie eine entsprechende Klausel, darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters veräußert werden. Erteilt wird sie von dem Verwalter, den die Eigentümergemeinschaft bestellt hat — nicht vom Notar und nicht vom Makler.

Angefragt wird die Zustimmung nach der Beurkundung durch den Notar. Verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund; bis sie schriftlich vorliegt, vergehen meist einige Wochen. Der Kaufpreis wird erst danach fällig.

Kann sich beim Notartermin jemand vertreten lassen?

Ja, mit einer beurkundeten oder beglaubigten Vollmacht kann eine Vertretung für Sie unterschreiben. Bei einem Auslandsaufenthalt oder aus gesundheitlichen Gründen ist das gängige Praxis — die Vollmacht muss allerdings vorher erstellt sein.

Auch eine Beurkundung per Videoverbindung ist inzwischen in bestimmten Fällen zulässig. Ob sie für einen Immobilienkaufvertrag in Frage kommt, klärt das Notariat vorab.

Was passiert nach dem Notartermin beim Wohnungskauf?

Der weitere Ablauf:

  • 1–2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • 2–6 Wochen: Zustimmung des Verwalters, sofern die Teilungserklärung sie verlangt
  • 4–8 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid
  • 4–8 Wochen: Fälligkeitsmitteilung des Notars
  • Nach Zahlung: Eigentumsumschreibung im Grundbuch (2–6 Monate)
  • Übergabe: nach individueller Vereinbarung

Diese Schritte laufen ohne Ihr Zutun. Aktiv werden müssen Sie erst, wenn die Fälligkeitsmitteilung im Briefkasten liegt.

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