Vermietungsanfrage für Ihre Eigentumswohnung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Was nach dem Absenden Ihrer Anfrage geschieht
Über das Formular schicken Sie uns die Kerndaten Ihrer Einheit. Wir sehen sie durch und rufen an — in der Regel innerhalb von 24 Stunden —, um zu klären, was in kein Eingabefeld passt: den tatsächlichen Zustand, die Lage im Haus, ab wann die Wohnung frei wird. Danach sehen wir sie uns an. Zuschnitt, Lichtverhältnisse und Hellhörigkeit lassen sich aus Zahlen nicht ablesen, und genau daran entscheidet sich mit, welche Miete am Markt durchsetzbar ist. Wer zum ersten Mal eine Wohnung vermieten will, findet dort auch den Überblick über die Schritte, die insgesamt anstehen.
Aus Besichtigung, Unterlagen und den Abschlüssen, die im Rhein-Erft-Kreis und im angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis tatsächlich zustande gekommen sind, entsteht anschließend eine Mietpreisspanne, über die wir mit Ihnen sprechen. Nach oben begrenzt wird sie nicht von uns, sondern von der ortsüblichen Vergleichsmiete und den gesetzlichen Grenzen für Neuvermietungen — ob und in welchem Umfang die für Ihre Adresse greifen, prüfen wir vor dem Inserat. Wie ein belastbarer Ansatz zustande kommt, steht bei den Mietpreisen für Wohnungen. Wie lange die Suche danach dauert, hängt an Lage, Schnitt und Preis; eine Zahl, die für jede Wohnung gilt, gibt es nicht.
Diese Angaben ersparen die meisten Rückfragen
Je genauer das Formular ausgefüllt ist, desto kürzer fällt das Telefonat aus. Am weitesten tragen Adresse und Stockwerk, die Wohnfläche und die Zimmerzahl, das Baujahr und der Zustand von Bad, Fenstern und Heizung. Dazu die Ausstattung, nach der Interessenten zuerst filtern: Balkon oder Terrasse, Aufzug, Keller, Stellplatz oder Garage.
Zwei Angaben fehlen erfahrungsgemäß am häufigsten, obwohl sie den Kreis der Bewerber deutlich verschieben — der gewünschte Mietbeginn und die Frage, ob Sie möbliert oder unmöbliert vermieten möchten. Eine möblierte Einheit spricht Pendler, Projektmitarbeiter und befristete Mietverhältnisse an; eine unmöblierte eher Haushalte, die lange bleiben wollen. Beides ist legitim, führt aber zu unterschiedlichen Inseraten, unterschiedlichen Verträgen und einer unterschiedlichen Kalkulation. Ob die Einheit in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung liegt oder weiter draußen Richtung Hürth, Frechen oder Meckenheim, ändert am Ablauf nichts — unterschiedlich ist nur, wie viele Bewerbungen eingehen.
Was Sie beim Verwalter anfordern sollten
Bei einer Eigentumswohnung kommen drei Punkte hinzu, die nicht aus Ihrer eigenen Schublade stammen. Der erste ist das Hausgeld: Für das Inserat zählt nicht die Gesamtsumme, sondern der Teil davon, der auf den Mieter umgelegt werden darf. Rücklage und Verwaltervergütung gehören nicht dazu und bleiben bei Ihnen — wer das vorher trennt, erlebt bei der ersten Nebenkostenabrechnung keine Diskussion. Der zweite ist der Energieausweis, den ein Interessent spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert zu sehen bekommen muss; bei Wohnungen bezieht er sich in aller Regel auf das gesamte Gebäude und liegt deshalb beim Verwalter. Der dritte sind Hausordnung und die Beschlüsse der Gemeinschaft. An sie wird der Mieter über den Vertrag gebunden, und was dort zu Tierhaltung, Ruhezeiten oder der Nutzung von Garten und Waschküche steht, sollte er vor der Unterschrift kennen und nicht danach.
Eine Eigentümergemeinschaft verwalten wir nicht; dafür ist der WEG-Verwalter zuständig, den die Eigentümer selbst bestellen. Wir sagen Ihnen, was Sie dort anfordern sollten, und holen die Papiere mit Ihrer Vollmacht ein. Den laufenden Teil danach — Mietersuche, Bonitätsprüfung, Übergabeprotokoll und Jahr für Jahr die Nebenkostenabrechnung — deckt unser Mietmanagement für Vermieter ab; Sie können uns also auch mit dem beauftragen, was nach der Schlüsselübergabe kommt. Welche Punkte vor dem Vertragsabschluss abgehakt sein sollten, steht in der Checkliste zur Wohnungsvermietung.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag
Mit dem Absenden des Formulars entsteht kein Maklervertrag. Sie legen sich weder auf eine Miete noch auf einen Termin fest und können das Gespräch nach der Einschätzung beenden. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Sie ihn unterschreiben — was dann zu unseren Aufgaben gehört, lesen Sie beim Vermietungsablauf mit Makler.
Die Provision trägt nach dem Bestellerprinzip derjenige, der den Makler bestellt hat. Bei einer Vermietung ist das praktisch immer der Eigentümer, und fällig wird sie erst, wenn der Mietvertrag zustande gekommen ist. Ihre Angaben brauchen wir, um die Wohnung einzuschätzen und später zu vermarkten; an Interessenten, Verwalter oder Handwerker geht dabei nur das, was für den jeweiligen Schritt nötig ist. Wie wir die Daten im Einzelnen verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
Objektart Schritt 1 / 8
Was möchten Sie vermieten?
Wo liegt Ihre Immobilie?
Eckdaten zu Ihrer Wohnung
Um welchen Haustyp handelt es sich?
Eckdaten zu Ihrem Haus
Eckdaten zu Ihrem Grundstück
Haben Sie eine Mietpreisvorstellung?
Ihre Kontaktdaten
Noch ein letzter Schritt – wie erreichen wir Sie?
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Häufige Fragen zur Vermietungsanfrage für eine Eigentumswohnung
Was passiert nach dem Absenden der Vermietungsanfrage für meine Eigentumswohnung?
Zuerst meldet sich ein Berater telefonisch, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. In diesem Gespräch klären wir Baujahr, Modernisierungsstand, den gewünschten Mietbeginn und Ihre Vorstellung vom Mietpreis. Danach verabreden wir einen Termin in der Wohnung — er ist nicht zu ersetzen, weil sich Zuschnitt, Zustand und Geräuschsituation aus Formularangaben nicht erschließen.
Im Anschluss besprechen wir die Mietpreisspanne mit Ihnen. Wollen Sie den Schritt gehen, folgen Aufnahmen, Exposé und Inserat, und wir gleichen die Wohnung mit den Suchprofilen ab, die uns bereits vorliegen. Erst danach beginnen Besichtigungen und die Prüfung der Bewerbungen. Wie lange der Weg bis zur Unterschrift dauert, hängt an Lage, Schnitt und Preis und lässt sich vorab nicht seriös beziffern.
Welche Angaben zu einer Eigentumswohnung sollte die Vermietungsanfrage enthalten?
Hilfreich sind Adresse und Stockwerk, Wohnfläche und Zimmerzahl, Baujahr sowie der Zustand von Bad, Fenstern und Heizung. Dazu die Ausstattungspunkte, nach denen Interessenten filtern: Balkon oder Terrasse, Aufzug, Keller, Stellplatz oder Garage. Fehlt eine Angabe, ist das kein Hindernis — sie wird dann im Telefonat nachgetragen.
Zwei Punkte werden regelmäßig vergessen, obwohl sie den Bewerberkreis verschieben: der gewünschte Mietbeginn und die Frage, ob möbliert oder unmöbliert vermietet werden soll. Eine möblierte Einheit spricht Pendler und befristete Mietverhältnisse an, eine unmöblierte eher Haushalte, die lange bleiben wollen. Beides führt zu einem anderen Inserat und einer anderen Kalkulation.
Brauche ich für die Vermietungsanfrage schon Hausgeldabrechnung und Energieausweis?
Für die Anfrage selbst nicht. Sobald es konkret wird, werden aber beide gebraucht. Beim Hausgeld kommt es auf die Aufteilung an: Nur der umlagefähige Teil darf später als Nebenkostenvorauszahlung angesetzt werden, Rücklage und Verwaltervergütung bleiben beim Eigentümer. Der Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung zeigen diese Aufteilung.
Der Energieausweis muss einem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen. Bei einer Eigentumswohnung gilt er in aller Regel für das gesamte Gebäude und liegt deshalb beim Verwalter, ebenso wie Hausordnung und Beschlusssammlung. Eine Eigentümergemeinschaft verwalten wir nicht, wir sind Makler; wir sagen Ihnen jedoch, was dort anzufordern ist, und holen die Papiere mit Ihrer Vollmacht ein.
Wer trägt bei der Vermietung einer Eigentumswohnung die Maklerprovision?
Es gilt das Bestellerprinzip: Bezahlt wird der Makler von dem, der ihn beauftragt hat — nicht von dem, der am Ende den Mietvertrag unterschreibt. Da die Vermittlung in der Praxis nahezu immer vom Eigentümer in Auftrag gegeben wird, trägt dieser auch die Vergütung.
Fällig wird sie erst, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Vor der Unterschrift entstehen Ihnen also keine Kosten, auch nicht durch die Anfrage, die Einschätzung oder Besichtigungstermine. Die Aufwendungen für die Vermittlung lassen sich in der Regel als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen; wie das in Ihrem Fall zu behandeln ist, klärt der Steuerberater.
Bindet mich eine Vermietungsanfrage an einen Maklerauftrag?
Nein. Mit dem Absenden des Formulars entsteht kein Maklervertrag. Sie legen sich weder auf einen Mietpreis noch auf einen Zeitpunkt fest und können das Gespräch nach der Einschätzung ohne Angabe von Gründen beenden. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Sie ihn unterschreiben; was er umfasst, wird vorher schriftlich festgehalten.
Ihre Angaben brauchen wir, um die Wohnung einzuschätzen und sie später zu vermarkten. An Interessenten, Verwalter oder beauftragte Handwerker geht dabei jeweils nur das, was für den betreffenden Schritt erforderlich ist. Wie die Daten im Einzelnen verarbeitet werden, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

