Notartermin beim Grundstückskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Erst die Beurkundung macht den Kauf verbindlich
Eine Einigung per Handschlag oder E-Mail bindet beim Grundstück niemanden. Erst wenn ein Notar den Kaufvertrag verliest und beurkundet, entsteht ein durchsetzbarer Anspruch — für Sie wie für die Verkäuferseite. Der Termin selbst ist bei einem unbebauten Grundstück oft kürzer als beim Hauskauf: Es gibt kein Gebäude zu beschreiben, keine Mietverhältnisse und keine Anlagentechnik. Dafür stehen andere Dinge im Vertrag, die man beim Zuhören leicht überliest — und die nach dem Termin für Wartezeit sorgen.

So läuft der Termin im Notariat ab
- Identitätsprüfung: Der Notar sieht die Ausweise aller Anwesenden ein. Wer nicht selbst kommen kann, braucht eine Vollmacht in der richtigen Form.
- Verlesung: Der Vertrag wird vollständig laut vorgelesen, Wort für Wort — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Grundstück dauert das in der Regel 30–60 Minuten, bei einer Teilung oder mit Erschließungsvereinbarungen länger.
- Fragen klären: Sie dürfen jederzeit unterbrechen. Der Notar muss erklären, was unklar geblieben ist, notfalls ein zweites Mal.
- Unterschrift: Beide Seiten und der Notar unterschreiben. Damit ist der Kauf beurkundet.
- Nachbereitung: Der Notar setzt alles Weitere in Gang — Vormerkung, Anfragen bei Behörden, Meldung ans Finanzamt.
Was der Notar nach der Beurkundung veranlasst
- Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch — den Vermerk, der Ihren Anspruch auf das Grundstück absichert, solange es noch nicht auf Sie umgeschrieben ist
- Er fragt bei der Gemeinde an, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht (dazu gleich mehr)
- Er meldet den Erwerb dem Finanzamt, das daraufhin die Grunderwerbsteuer festsetzt
- Er sorgt dafür, dass alte Grundschulden der Verkäuferseite gelöscht werden
- Er schickt Ihnen die Fälligkeitsmitteilung — erst dann dürfen Sie den Kaufpreis überweisen
- Er beantragt nach Zahlungseingang die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
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Das Vorkaufsrecht der Gemeinde — meist der Grund für die Wartezeit
Beim Grundstückskauf kommt ein Schritt hinzu, den viele Käufer nicht auf dem Zettel haben: Die Gemeinde kann für bestimmte Flächen ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben — etwa in Sanierungs- und Umlegungsgebieten, auf Flächen für den Gemeinbedarf oder dort, wo ein Bebauungsplan öffentliche Nutzungen vorsieht. Das Recht bedeutet: Die Kommune darf in den bereits geschlossenen Vertrag eintreten und das Grundstück zu Ihren Konditionen selbst erwerben.
Der Notar fragt deshalb nach der Beurkundung bei der Gemeinde an und lässt sich bescheinigen, dass kein Vorkaufsrecht besteht oder dass darauf verzichtet wird. Bis diese Bescheinigung vorliegt, vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen — und weil sie eine Voraussetzung für die Fälligkeit ist, wartet in dieser Zeit auch die Kaufpreiszahlung. Das ist normal und kein Hinweis darauf, dass etwas hakt. Praktisch macht die Kommune von dem Recht nur selten Gebrauch; die Anfrage läuft trotzdem bei jedem Vorgang. Wer im Rhein-Erft-Kreis oder im Rhein-Sieg-Kreis ein Baugrundstück erwirbt, sollte diese Wochen von vornherein einplanen, statt sich hinterher über die Verzögerung zu wundern.
Was im Vertrag steht, wenn kein Gebäude darauf steht
Beim Haus dreht sich der Vertrag um Zustand, Ausstattung und Übergabe. Beim Grundstück geht es stattdessen um Fläche, Recht und Untergrund — und genau diese Punkte sollten Sie beim Verlesen mitverfolgen:
- Grenzverlauf und Fläche: Wird ein Teilstück verkauft, ist die Fläche zum Beurkundungszeitpunkt oft noch nicht amtlich vermessen. Der Vertrag regelt dann, wer die Vermessung beauftragt, wer sie zahlt und was passiert, wenn das Ergebnis vom vorläufigen Maß abweicht.
- Erschließungszustand: Ob und in welchem Umfang Strom, Wasser, Kanal und Straße anliegen, gehört in den Vertrag — ebenso, wer noch offene Beiträge trägt. Was dahintersteckt, steht ausführlich auf unserer Seite zur Erschließung.
- Altlasten: Bei früherer gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung wird häufig eine Zusicherung zur Bodenbeschaffenheit aufgenommen, manchmal verbunden mit einem Rücktrittsrecht.
- Baulasten und Wegerechte: Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Behörde. Ein Leitungs- oder Zufahrtsrecht des Nachbarn kann die bebaubare Fläche spürbar verkleinern.
- Bauverpflichtung: Verkauft die Kommune selbst, hängt daran oft eine Frist, in der gebaut sein muss, und ein Rückkaufsrecht, falls das nicht geschieht.
- Rücktritt bei fehlender Baugenehmigung: Steht die Genehmigung noch aus, lässt sich ein Rücktrittsrecht vereinbaren. Was überhaupt genehmigungsfähig ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan.

Was Notar und Grundbuchamt kosten
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis — je teurer das Grundstück, desto höher die Gebühr. Verhandeln lässt sich daran nichts, was auch eine gute Nachricht ist: Der Preis hängt nicht davon ab, wen Sie beauftragen. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen Notar und Grundbuchamt bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises und machen damit den kleineren Teil der Kaufnebenkosten aus; den größten Posten stellt die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Getragen wird beides üblicherweise vom Käufer. Kommen Vermessung und Erschließungsbeiträge hinzu, fällt die Rechnung beim Grundstück am Ende höher aus als die reinen Erwerbsnebenkosten vermuten lassen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer
- Finanzierungszusage der Bank, falls sie dem Notariat noch nicht vorliegt
- Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
- Ggf. eine beurkundete oder beglaubigte Vollmacht, wenn jemand nicht selbst kommen kann
Eine Vollmacht lässt sich nicht am Terminmorgen auf einem Blatt Papier aufsetzen — sie braucht selbst die Form, die auch der Kaufvertrag verlangt. Wer vertreten werden will, kümmert sich also rechtzeitig darum. Wie Sie die Finanzierung eines Baugrundstücks aufstellen, unterscheidet sich dabei deutlich vom Kredit für ein fertiges Haus.
Vom Termin bis zum Eintrag im Grundbuch
Zwischen Beurkundung und Umschreibung vergehen Monate. Für Ihre Planung zählt vor allem ein Datum: Die Bank zahlt erst aus, wenn die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorliegt.
| Schritt | Zeitraum nach dem Notartermin |
|---|---|
| Auflassungsvormerkung im Grundbuch | 1–2 Wochen |
| Bescheinigung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht | 2–6 Wochen |
| Grunderwerbsteuerbescheid | 4–8 Wochen |
| Fälligkeitsmitteilung des Notars | 4–8 Wochen |
| Kaufpreiszahlung | laut Fälligkeitsmitteilung, meist innerhalb von zwei Wochen |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts | nach Zahlung der Grunderwerbsteuer |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | 2–6 Monate nach Zahlung |
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Den Entwurf lesen, bevor er verlesen wird
Der Vertragsentwurf kommt einige Tage vor dem Termin ins Haus. Diese Tage sind wertvoller als das Vorlesen selbst: Beim Zuhören fällt kaum jemandem auf, dass die Flurstücksnummer im Entwurf nicht zu der im Grundbuchauszug passt oder dass eine mündlich zugesagte Erschließungsleistung nirgends steht. Legen Sie den Entwurf neben den aktuellen Grundbuchauszug, den Auszug aus dem Liegenschaftskataster und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und notieren Sie, was offen bleibt — unsere Checkliste zum Grundstückskauf führt auf, was dazugehört. Was vorher geklärt ist, muss nicht im Beisein aller Beteiligten diskutiert werden.
Zu Terminen im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis kommen wir auf Wunsch mit und bleiben auch danach ansprechbar — bis das Grundstück im Grundbuch auf Ihren Namen steht. In den Notariaten im Großraum Köln/Bonn läuft die Beurkundung weitgehend gleich ab; Unterschiede gibt es vor allem bei der Vorlaufzeit bis zum freien Termin.
Häufige Fragen zum Notartermin beim Grundstückskauf
Wer wählt den Notar beim Grundstückskauf?
Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er dessen Kosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag für beide Seiten hält.
Sinnvoll ist ein Notariat, das regelmäßig unbebaute Grundstücke beurkundet: Dort sind Vermessungsklauseln, Erschließungsvereinbarungen und die Anfrage zum gemeindlichen Vorkaufsrecht eingespielte Routine. Wer kein Notariat kennt, kann sich Adressen vorschlagen lassen.
Wie lange dauert der Notartermin beim Grundstückskauf?
Rechnen Sie mit 30 bis 60 Minuten. Bei einem unbebauten Grundstück ist der Vertrag meist kürzer als beim Hauskauf, weil Gebäudebeschreibung, Ausstattung und Mietverhältnisse entfallen.
Länger wird es, wenn eine Teilung vermessen, eine Erschließungsvereinbarung geregelt oder ein Rücktrittsrecht für den Fall einer versagten Baugenehmigung aufgenommen wird. Legen Sie keinen knappen Anschlusstermin — die Fragen zum Schluss sind oft die wichtigsten.
Was kosten Notar und Grundbuchamt beim Grundstückskauf?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nach dem Kaufpreis gestaffelt, also nicht verhandelbar. Notar und Grundbuchamt zusammen liegen grob bei 1,5–2 % des Kaufpreises; die Grundbuchgebühren werden dabei getrennt berechnet.
Beides zahlt üblicherweise der Käufer und sollte von Anfang an eingeplant sein — die Bank finanziert diesen Teil in der Regel nicht mit. Beim Grundstück kommen später oft noch Vermessungs- und Erschließungskosten hinzu.
Was ist das Vorkaufsrecht der Gemeinde und wie lange dauert die Anfrage?
Für bestimmte Flächen — etwa in Sanierungs- oder Umlegungsgebieten oder dort, wo ein Bebauungsplan öffentliche Nutzungen vorsieht — kann die Kommune ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben. Sie darf dann in den bereits beurkundeten Vertrag eintreten und das Grundstück zu denselben Konditionen selbst erwerben.
Der Notar fragt deshalb nach der Beurkundung bei der Gemeinde an. Bis die Bescheinigung vorliegt, dass kein Vorkaufsrecht besteht oder darauf verzichtet wird, vergehen meist einige Wochen. Erst danach wird der Kaufpreis fällig — das ist in aller Regel der Grund für die Wartezeit nach dem Termin.
Welche Klauseln sind beim Notartermin für ein Grundstück wichtig?
Auf diese Punkte lohnt es sich beim Verlesen besonders zu achten:
- Grenzverlauf und Vermessung — wer sie beauftragt, wer sie zahlt und was bei Abweichungen gilt
- Erschließungszustand und die Frage, wer offene Beiträge trägt
- Altlasten — eine Zusicherung zur Bodenbeschaffenheit, oft mit Rücktrittsrecht
- Baulasten und Wegerechte, die nicht im Grundbuch, sondern beim Bauamt vermerkt sind
- Bauverpflichtung mit Frist und Rückkaufsrecht, wenn die Kommune verkauft
- Rücktrittsrecht, falls die Baugenehmigung versagt wird
Wer den Entwurf vorab mit Grundbuchauszug und Katasterunterlagen abgleicht, erkennt Abweichungen früher, als sie beim Zuhören auffallen würden.
Wann muss ich den Kaufpreis für das Grundstück zahlen?
Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, meist einige Wochen nach dem Termin. Bis dahin müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Bescheinigung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und die Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden der Verkäuferseite.
Diese Sicherungen schützen Sie davor, zu zahlen, bevor Ihr Anspruch auf das Grundstück abgesichert ist. Überweisen Sie deshalb nie vorab, auch nicht auf Bitten der Verkäuferseite.


