Gastronomieimmobilie verkaufen in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Warum eine Gaststätte anders verkauft wird als jede andere Gewerbefläche

Wer ein Restaurant, ein Café, eine Kneipe oder einen Imbiss veräußert, gibt drei Dinge auf einmal aus der Hand, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben: das Grundstück samt Gebäude, den laufenden Betrieb mit seinen Verträgen und die Erlaubnis, an diesem Ort überhaupt Gäste zu bewirten. Werden diese Ebenen nicht sauber getrennt, zeigt sich das spät und unangenehm – meist erst bei der Behörde oder beim Notartermin, wenn der Käufer merkt, dass er etwas mitgekauft zu haben glaubte, das gar nicht übertragbar war.

Von einem Hotel unterscheidet sich der Fall deutlich: Dort tragen Zimmerzahl, Betreiber- oder Pachtmodell und das eingeführte Konzept den Wert – dazu lesen Sie die Seite Hotel verkaufen. Bei der Gaststätte dreht sich fast alles um den Gastraum und die Technik dahinter. Den Objektverkauf steuern wir im Rahmen unseres Leistungsspektrums für Gewerbeobjekte, während betriebliche Absprachen zwischen bisherigem und künftigem Betreiber laufen.

Restaurant-Innenraum vor Übergabe Bartheke und Schank-Detail

Gebäude, Erlaubnis, Inventar – drei Ebenen, die nicht zusammengehören

BereichInhaltliche ZuordnungVerantwortlichkeit
Liegenschaft & Gebäude Grundstücksfläche, Bausubstanz, technische Gebäudeausstattung, feste Einbauten Eigentümer und Käufer – notarieller Kaufvertrag
Erlaubnis & Genehmigungen Gaststättenerlaubnis, Sondernutzung für Außenflächen, Auflagen zum Lärmschutz Zuständige Behörden – Antrag stellt der künftige Betreiber selbst
Inventar & Betreiberverträge Küchenausstattung, Mobiliar, Warenbestand, Lieferverträge, Personal beim Betriebsübergang Direkte Regelung zwischen Betreiber und Nachfolger

Welche Bausteine tatsächlich in den Verkauf einfließen, richtet sich nach Ihrem Ziel. Häufig läuft der Gastronomiebetrieb beim bisherigen Pächter unverändert weiter und nur das Gebäude wechselt zu einem Kapitalanleger. In anderen Fällen soll die Liegenschaft samt Gastro-Technik neu vergeben werden. Für beide Wege gelten andere Unterlagen, andere Fristen und ein anderer Käuferkreis.

Der Wert Ihrer Gewerbeimmobilie?

Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihres Büros, Ladenlokals oder Hallenobjekts.

Zur Wertermittlung

Die Küche entscheidet über den Wert mit

Bei einer Gaststätte steckt ein erheblicher Teil des Werts nicht im Gastraum, sondern hinter der Schwingtür: Lüftungsanlage und Abluftführung, Fettabscheider und Fettfang, Starkstromanschlüsse, Kühlräume, abgedichtete Böden. Diese Anlagen wieder herzustellen ist aufwendig, ihr Zustand schlägt deshalb unmittelbar auf den Preis durch.

Der klassische Deal-Breaker ist die Abluft. Fehlt eine Führung über Dach oder ist sie nie genehmigt worden, kippt der Verkauf oft nachträglich – besonders in Wohn- und Mischgebieten, wie sie im Rhein-Erft-Kreis und im Umland vieler gewachsener Ortskerne die Regel sind. Wer das vor der Vermarktung klärt, verhandelt später nicht darüber. Wie wir ein solches Objekt einschätzen, lesen Sie unter Gewerbeimmobilie bewerten.

Ist das Objekt verpachtet, bildet die dauerhaft erzielbare Pacht die Grundlage. Dann sehen wir uns die Restlaufzeit der Verträge an, die Zahlungsfähigkeit des Betreibers und die Genehmigungslage am Standort. Ändert eine Kommune ihre Auflagen für Außengastronomie oder den Immissionsschutz, wirkt sich das direkt auf die Ertragssicherheit aus – und damit auf das, was ein Investor zu zahlen bereit ist.

Erlaubnis, Sperrzeit und Außengastronomie – was am Haus hängt und was nicht

Die Gaststättenerlaubnis, umgangssprachlich Konzession oder Schankerlaubnis, hängt an der Person des Betreibers, nicht am Gebäude. Sie wird also nicht mitverkauft: Der Käufer muss sie selbst bei der zuständigen Behörde beantragen, und dasselbe gilt für die Anmeldung des Betriebs beim Gesundheitsamt. Für Verkäufer ist das eine gute Nachricht – es ist nicht Ihre Aufgabe, sie zu beschaffen – und zugleich ein Punkt, den Sie im Gespräch früh ansprechen sollten, damit der Interessent seinen Zeitplan realistisch rechnet.

Am Gebäude hängt dagegen die Nutzung. Ob dort überhaupt bewirtet werden darf und bis wann, steht in der Baugenehmigung und ergibt sich aus der Einstufung des Gebiets; daraus folgt auch die Sperrzeit. Eine Terrasse oder ein paar Tische auf dem Gehweg brauchen in der Regel eine eigene Erlaubnis und eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche, also die befristete Zustimmung der Gemeinde, einen Teil des Bürgersteigs zu bespielen. Der häufigste Streitpunkt bleibt der Lärmschutz gegenüber den Nachbarn. Soll das Objekt künftig anders genutzt werden, führt der Weg über eine Nutzungsänderung.

Inventar, Warenbestand und laufende Lieferverträge

Küchentechnik, Mobiliar, Geschirr und Gläser gehören meist dem Betreiber, nicht dem Hauseigentümer. Sie werden deshalb gesondert bewertet und gesondert bezahlt. In der Branche geschieht das üblicherweise über eine Ablösezahlung, die neben dem Sachwert des Inventars auch den eingeführten Namen, die Stammgäste und die eingespielten Abläufe abgilt – den Goodwill. Was diese Ablöse wert ist, verhandeln die Betreiber untereinander; sie ist kein Teil des Kaufpreises für die Immobilie und gehört sauber davon getrennt.

Offenzulegen sind außerdem laufende Verträge. Ein Getränkelieferungsvertrag mit einer Brauerei verpflichtet den Betrieb über Jahre auf bestimmte Marken und Mengen – für manche Nachfolger ein Ausschlusskriterium. Wer ihn erst in der Prüfungsphase entdeckt, verliert den Käufer. Genannt wird er besser gleich, zusammen mit dem Warenbestand zum Übergabestichtag und den Pacht- und Mietverträgen.

Wer Gastronomieobjekte kauft – und worauf jede Gruppe schaut

  • Betriebsübernehmer und Gastronomen: Sie wollen selbst kochen und suchen ein Objekt zur Eigennutzung, entweder für ein eigenes Konzept oder zur Fortführung des bestehenden Betriebs. Technische Installationen und die vorhandene Genehmigungslage stehen für sie an erster Stelle.
  • Systemgastronomie und Ketten: Gut sichtbare Lagen an frequentierten Verkehrsknoten interessieren die Expansionsabteilungen der Ketten. Sie achten auf Zugänglichkeit, Sichtachsen, Stellplätze und darauf, ob sich der Grundriss an ihr Standardlayout anpassen lässt.
  • Kapitalanleger mit Pachtvertrag: Investoren kaufen den Zahlungsstrom, nicht den Gastraum. Entscheidend sind eine solide Betriebsführung des Pächters und eine ausreichende Restlaufzeit des Vertrags.
  • Umnutzer für andere Gewerbearten: Lässt sich die Fläche flexibel teilen, kommen auch Büro, Praxis oder Ladenlokal infrage. Das erweitert den Kreis der Interessenten spürbar, verlangt aber fast immer eine geänderte Nutzungsgenehmigung.

Diskrete Vermarktung ohne Unruhe im laufenden Betrieb

Ein öffentliches Verkaufsangebot spricht sich im Gastraum schneller herum als irgendwo sonst. Gäste fragen nach, Mitarbeiter bewerben sich anderswo, Lieferanten verkürzen ihre Zahlungsziele. Deshalb führen wir den Verkauf auf Wunsch vertraulich und ohne Portalinserat.

Angesprochen wird der passende Kreis dann direkt: Betreiber und Anleger einzeln, nicht über ein offenes Portal. Unterlagen zum Betrieb gehen erst heraus, wenn eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben ist. So läuft der Gastbetrieb während der Vermarktung ungestört weiter.

Wachssiegel auf Konzessions-Dokument

Häufige Fragen zum Verkauf einer Gastronomieimmobilie

Wie lange dauert der Verkauf einer Gastronomieimmobilie?

Eine feste Spanne lässt sich seriös nicht nennen – wie lange es tatsächlich dauert, hängt vor allem davon ab, ob das Objekt mit bestehendem Pachtvertrag oder frei übergeben wird. Bei verpachteten Einheiten prüfen Interessenten den Vertrag und die Zahlungsfähigkeit des Betreibers gründlich, und dafür müssen die Unterlagen vollständig vorliegen.

Aufgehalten wird ein Gastronomieverkauf in aller Regel nicht vom Markt, sondern von offenen Punkten der Genehmigungslage: der baurechtlich zulässigen Nutzung, einer belegten Abluftführung über Dach, Sperrzeit und Lärmschutz gegenüber den Nachbarn sowie einem laufenden Getränkelieferungsvertrag. Wechselt gleichzeitig der Betreiber, kommt die Bearbeitungszeit der Behörde für die neue Gaststättenerlaubnis hinzu. Wir stellen die verkaufsrelevanten Dokumente früh zusammen und stimmen die nötigen Schritte ab, damit niemand am Ende auf ein fehlendes Papier wartet. Was vor der Vermarktung belegt ist, verkürzt die Prüfung durch Käufer und finanzierende Bank – und hält den Verkauf später nicht auf.

Wird die Gaststättenerlaubnis beim Verkauf mit übertragen?

Nein. Die Gaststättenerlaubnis – im Alltag Konzession oder Schankerlaubnis genannt – ist an die Person des Betreibers gebunden und endet, wenn dieser aufhört. Sie wird nicht mitverkauft: Der neue Betreiber muss sie eigenständig bei der zuständigen Behörde beantragen, ebenso wie die Anmeldung beim Gesundheitsamt. Liegt für das Gebäude bereits eine genehmigte gastronomische Nutzung vor, verläuft diese Prüfung für den Nachfolger meist unkompliziert.

Bei älteren Gebäuden sehen die Ämter bei dieser Gelegenheit gelegentlich genauer hin: Brandschutz, Lärmschutz, nachgewiesene Stellplätze. Wir klären die Genehmigungslage vorab und begleiten die Abstimmung mit den Fachämtern. Eigentümer wissen dadurch früh, woran sie sind, sodass behördliche Prüfungen den Abschluss nicht aufhalten.

Wie wird der Wert eines Restaurantgebäudes ermittelt?

Bei einer Gastronomieimmobilie wird in der Regel der Ertrag zugrunde gelegt, den das Objekt dauerhaft abwirft, und zusätzlich die vorhandene Bausubstanz und Technik erfasst. Gewerbliche Lüftung und Abluftführung, Fettabscheider, Kühlräume und verstärkte Stromanschlüsse fließen direkt ein – sie sind teuer in der Herstellung und entscheiden darüber, ob ein Nachfolger sofort loslegen kann.

Ist das Objekt verpachtet, bilden die dauerhaft erzielbare Pacht und die verbleibende Vertragslaufzeit die Rechengrundlage. Beides wird zusammen mit dem baulichen Zustand bewertet. Eigentümer erhalten dadurch eine nachvollziehbare Einschätzung statt einer Hausnummer – und damit eine Grundlage, mit der sich verhandeln lässt.

Welche Vorteile hat der Verkauf einer leerstehenden Gastronomieimmobilie?

Steht das Objekt frei, kann der Käufer sein eigenes Konzept umsetzen und den Grundriss neu ordnen, ohne auf einen laufenden Pachtvertrag Rücksicht zu nehmen. Expandierende Betriebe und Gastronomen suchen gezielt nach solchen Flächen, weil die gastronomische Nutzung bereits genehmigt ist und der Umbau sofort beginnen kann.

Soll dort künftig gar nicht mehr bewirtet werden, prüfen wir die Umnutzung in gewöhnliche Gewerbefläche. Je nach Grundriss und Lage eignet sich das Gebäude für ein Ladenlokal, eine Praxis oder Büroflächen – das verlangt eine geänderte Nutzungsgenehmigung, öffnet aber einen deutlich größeren Käuferkreis.

Wie wird die Maklerprovision beim Verkauf einer Gastronomieimmobilie vereinbart?

Bei Gewerbeobjekten ist die Provision frei vereinbar. Die hälftige Teilung, die beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Verbraucher vorgeschrieben ist, gilt hier nicht. Wer die Provision trägt und in welcher Höhe, wird im Maklervertrag schriftlich festgehalten und richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Objekts.

Der Anspruch auf das Honorar entsteht erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Erstgespräch, eine erste Markteinschätzung und die Einsicht in die Bauakte bleiben für Eigentümer unverbindlich. Die Kostenstruktur ist dadurch von Anfang an nachvollziehbar: Die Vergütung hängt am Abschluss, Vorabkosten entstehen nicht.

Was passiert mit den Beschäftigten, wenn der Gastronomiebetrieb mitverkauft wird?

Wird nur das Gebäude verkauft und der Pachtvertrag mit dem bisherigen Betreiber läuft weiter, bleiben die Arbeitsverhältnisse dort, wo sie sind – beim Pächter. Ein Wechsel des Hauseigentümers ändert für die Belegschaft nichts.

Übernimmt der Erwerber dagegen den laufenden Betrieb mit Inventar und Kundschaft, greift der Betriebsübergang: Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Die Beschäftigten sind vorher zu unterrichten und dürfen dem Übergang widersprechen. Das ist Arbeitsrecht, nicht Immobilienrecht – wir trennen den Objektverkauf sauber davon ab und empfehlen für die Betriebsübernahme ausdrücklich anwaltliche Beratung.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder