Maklerprovision bei der Gewerbevermietung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Bei Gewerbe gibt es kein Bestellerprinzip – die Provision wird frei vereinbart
Wer schon einmal eine Wohnung vermietet hat, kennt das Bestellerprinzip: Dort zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat. Diese Regel gilt ausschließlich für Wohnraum. Für Büro, Praxis, Ladenlokal, Gastronomie, Hotel oder Halle greift sie nicht. Ebenso wenig greift die hälftige Teilung, die beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer vorgeschrieben ist — sie betrifft den Verkauf von Wohneigentum, nicht die Vermietung einer Gewerbefläche.
Wie hoch die Maklerprovision bei einer Gewerbevermietung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung ausfällt, entscheidet deshalb kein Gesetz, sondern die Vereinbarung zwischen Eigentümer, Makler und – wo er einbezogen wird – dem künftigen Mieter. Das ist Spielraum und Verantwortung zugleich: Was nicht geregelt ist, wird später zum Streitpunkt. Wir halten Höhe, Bezugsgröße und Kostenträger vor dem Vermarktungsstart schriftlich fest, damit alle Beteiligten von derselben Grundlage ausgehen.
Auch wer die Provision am Ende trägt — Mieter, Vermieter oder beide zu gleichen Teilen — ist Verhandlungssache und gehört ausdrücklich in den Maklervertrag, nicht in eine mündliche Absprache.
Woran sich der Provisionsrahmen je Gewerbeart orientiert
Bezugsgröße ist bei der Vermietung nicht der Kaufpreis, sondern die Miete: Gerechnet wird in Monatsmieten auf Basis der Nettokaltmiete, bei Pachtobjekten in Monatspachten oder als Anteil der Jahrespacht. Wie viele es sind, hängt am Aufwand, den die jeweilige Nutzungsart mit sich bringt — und der unterscheidet sich zwischen einer Bürofläche und einem Gastronomiebetrieb erheblich. Der übliche Rahmen für die Maklerprovision bei Gewerbeobjekten in und um Bornheim, Brühl und Wesseling lässt sich deshalb nicht in eine einzige Zahl fassen; die Tabelle zeigt, wie sich die Objektarten zueinander verhalten.
| Objektart | Bezugsgröße der Provision | Aufwand im Vergleich | Wer trägt sie meist |
|---|---|---|---|
| Büro | Monatsmieten der Nettokaltmiete | marktüblicher Rahmen | Mieter |
| Praxis | Monatsmieten der Nettokaltmiete | eher am unteren Rand des Rahmens | Mieter |
| Ladenlokal | Monatsmieten der Nettokaltmiete | marktüblicher Rahmen, in gefragten Lauflagen darüber | Mieter, manchmal hälftig |
| Gastronomie | Monatspachten der Nettopacht | über dem Rahmen, weil Konzeptprüfung und Pachtvertrag mehr Arbeit machen | Pächter oder geteilt |
| Hotel | Anteil der Jahrespacht | individuell und durchweg am aufwändigsten | Verhandlungssache |
| Halle / Logistik | Monatsmieten der Nettokaltmiete | eher am unteren Rand des Rahmens | Mieter |
Vereinbarte Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Welche Miete für Ihre Fläche überhaupt erzielbar ist — und damit, worauf sich die Provision bezieht —, zeigt unsere Seite zu den Mietpreisen für Gewerbeflächen.
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Wer die Provision bei Gewerbeflächen im Raum Bornheim, Brühl und Wesseling trägt
In der Praxis zahlt bei gewerblichen Mietverträgen überwiegend der Mieter. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine gewachsene Gepflogenheit: Wer eine Fläche sucht, nimmt die Vermittlungsleistung in Anspruch und kalkuliert sie in seine Anlaufkosten ein. Im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis gilt das für Büro-, Praxis- und Hallenflächen weitgehend unverändert.
Es gibt aber Konstellationen, in denen die Verteilung kippt. Wird ein Objekt diskret vermarktet, weil ein Mieterwechsel vorbereitet wird, ohne dass Belegschaft, Lieferanten oder Nachbarschaft davon erfahren sollen, liegt das Interesse beim Eigentümer — dann trägt er die Provision auch. Dasselbe gilt bei schwer vermittelbaren Flächen: Wer einen Mieter dringend braucht, nimmt dem Interessenten die Kosten ab, um die Entscheidung zu erleichtern. Und bei Filialisten oder institutionellen Mietern steht die Teilung regelmäßig im Raum, weil deren Einkauf sie standardmäßig verlangt.
Welche Variante für Ihr Objekt sinnvoll ist, klären wir, bevor die erste Anzeige läuft. Denn die Kostenfrage nachträglich zu verhandeln, kostet Verhandlungsposition — und manchmal den Interessenten.
Was den Aufwand und damit die Provision nach oben treibt
- Ansprache statt Anzeige – wird eine Fläche ohne öffentliches Inserat besetzt, ersetzt die gezielte Ansprache passender Betriebe das Portal. Das ist die zeitintensivere Variante.
- Vorarbeiten am Objekt – Energieausweis, Bauvoranfrage, Klärung einer Nutzungsänderung, Abstimmung mit dem Bauamt.
- Vertragswerk – Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Wertsicherung oder Staffelregelungen brauchen deutlich mehr Abstimmung als ein Standardmietvertrag. Welche Klauseln dabei eine Rolle spielen, steht auf unserer Seite zum gewerblichen Mietvertrag.
- Diskretion – anonymisierte Exposés und geschlossene Interessentenkreise erfordern eine andere Vermarktung als offene Inserate.
- Prüftiefe der Gegenseite – institutionelle Mieter entscheiden über mehrere Stufen und Gremien; jede Verhandlungsrunde zieht sich entsprechend.
Wie die Ansprache konkret abläuft und woran wir Bonität und Konzept eines Interessenten messen, beschreiben wir auf der Seite zur Mietersuche.
Erst der unterschriebene Mietvertrag löst die Provision aus
Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Die Maklerprovision für eine Gewerbevermietung rund um Bornheim, Brühl und Wesseling entsteht erst, wenn der Mietvertrag unterzeichnet ist und die Fläche übergeben wird — nicht bei Auftragserteilung, nicht nach der zehnten Besichtigung. Mietwertermittlung, Erstgespräch, Exposé, Ansprache der Interessenten, Besichtigungen und Verhandlungsbegleitung sind damit abgedeckt. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht keine Forderung; das Vermarktungsrisiko liegt bei uns.
Nicht enthalten sind Kosten, die Dritte in Rechnung stellen: Grundbuchauszug, Auskünfte des Vermessungsamts, Energieausweis, professionelle Aufnahmen, anwaltliche Vertragsgestaltung. Diese Positionen benennen wir vor der Beauftragung, damit sie später niemanden überraschen.
Was wir ausdrücklich nicht leisten: die steuerliche Einordnung. Ob und wie Sie die Provision ansetzen können, hängt an Ihrer persönlichen Situation und gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters — wir liefern dafür die Belege, nicht die Bewertung.
Häufige Fragen zur Vermietungsprovision
Wer trägt die Provision bei Gewerbe?
Üblicherweise der Mieter, manchmal hälftig geteilt. Anders als bei Wohnen gibt es kein gesetzliches Bestellerprinzip. Konditionen werden vor Vermarktungsstart vereinbart.
Wann ist die Provision fällig?
Nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss und Übergabe. Bewertung und Erstgespräch sind kostenlos. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht auch keine Forderung.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja. Weil es bei Gewerbe keine gesetzlich vorgegebene Höhe gibt, wird jede Vereinbarung einzeln getroffen — nach Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Größe der Fläche. Schriftlich festgehalten wird sie, bevor die Vermarktung beginnt.
Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?
Gebühren und Honorare Dritter: Grundbuchauszug, Vermessungsamt, Energieausweis, professionelle Aufnahmen, anwaltliche Vertragsgestaltung. Diese Positionen benennen wir vor der Beauftragung, damit sie später niemanden überraschen.
Was, wenn der Mieter abspringt?
Kommt der Mietvertrag nicht zustande, fällt keine Provision an. Das Vermarktungsrisiko tragen wir mit — erst der unterschriebene Vertrag löst die Vergütung aus.